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Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Kingrakadabra:
Hey,
danke für die Infos. So hätte ich das auch gesehen.
Die Beihilfe zahlt dann aber die Rechnungen der Wahlärzte anstandslos, oder?
Stimmt, KH-Tagegeld ist optional. Ich habe keins, aber die Besoldung läuft ja Gott sei Dank weiter.
VG
railjet:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 18.09.2025 10:29 ---Hey,
danke für die Infos. So hätte ich das auch gesehen.
Die Beihilfe zahlt dann aber die Rechnungen der Wahlärzte anstandslos, oder?
Stimmt, KH-Tagegeld ist optional. Ich habe keins, aber die Besoldung läuft ja Gott sei Dank weiter.
VG
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Die Beihilfe erstattet normalerweise ohne Probleme zieht aber bei der Rechnung die zuerst kommt die Eigenanteile ab.
Beispiel Schlaflabor:
Erst kommt die allgemeine Krankenhausrechnung, die wird zusammen mit der Entlassanzeige eingereicht. Dort werden dann auch die Einbehalte getätigt. Danach kommt für jeden Wahlarzt eine gesonderte Rechnung bei der ordentlich zugelangt wird. z.B. erst vom Chefarzt Anästhesie für Blutentnahme usw. und dann vom Chefarzt Schlafmedizin für die Schlafuntersuchungen. Hier wird sehr oft der Maximalfaktor 3,5 angesetzt bei den teuersten GOÄ Positionen. Einbehalte werden aber nicht mehr getätigt, die sind ja schon geflossen.
Bei meinen Kollegen und mir hat die Beihilfe bisher keine Probleme gemacht.
Das kommt aber wie bei jeder Arztrechnung natürlich auf die Qualität der Abrechnung an.
Kingrakadabra:
Moin moin,
die Einbehalte gelten für 30 Tage im Kalenderjahr?
Danach ist aber trotzdem die "Chefarztbehandlung" möglich, die Beihilfe zieht nichts mehr ab. Richtig?
Oder erstattet die Beihilfe ab Tag 31 keine Rechnungen des Wahlarztes mehr?
Vielen Dank und VG
Hage
Saxum:
Erstmal gibt es keine "Deckelung" wie lange diese Positionen bezahlt werden, das hängt ja ganz alleine von der medizinischen Indikation ab und nur die aller wenigsten bleiben tatsächlich "lange" im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ungefähr 7,2 Tagen. Wenn dann greift höchstwahrscheinlich bei längeren Behandlungsdauern die ambulante Pflege ggf. mit häuslichem Arztbesuch zuhause dann vorher. Aber auch wenn man jetzt ziemlich oft ins Krankenhaus muss und so die 30 Tage aufgeteilt auf das Jahr "reißt", werden die beihilfefähigen Aufwendungen auch darüber hinaus erbracht - abzüglich der Eigenleistungen.
Die Eigenbeteiligungen für die wahlärztliche Behandlung werden aber nicht gedeckelt, das heißt diese sind auch über die 30 Tage hinaus zu bezahlen - pro Aufenthaltstag. Nur bei den Wahlstationären Leistungen, also dem Zimmer, ist die Eigenbeteiligung auf 30 Tage im Jahr begrenzt.
Kingrakadabra:
--- Zitat von: Saxum am 22.09.2025 12:36 ---Erstmal gibt es keine "Deckelung" wie lange diese Positionen bezahlt werden, das hängt ja ganz alleine von der medizinischen Indikation ab und nur die aller wenigsten bleiben tatsächlich "lange" im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ungefähr 7,2 Tagen. Wenn dann greift höchstwahrscheinlich bei längeren Behandlungsdauern die ambulante Pflege ggf. mit häuslichem Arztbesuch zuhause dann vorher. Aber auch wenn man jetzt ziemlich oft ins Krankenhaus muss und so die 30 Tage aufgeteilt auf das Jahr "reißt", werden die beihilfefähigen Aufwendungen auch darüber hinaus erbracht - abzüglich der Eigenleistungen.
Die Eigenbeteiligungen für die wahlärztliche Behandlung werden aber nicht gedeckelt, das heißt diese sind auch über die 30 Tage hinaus zu bezahlen - pro Aufenthaltstag. Nur bei den Wahlstationären Leistungen, also dem Zimmer, ist die Eigenbeteiligung auf 30 Tage im Jahr begrenzt.
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Vielen Dank, das hilft mir gut weiter. :)
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