Autor Thema: Stufenlaufzeit Höhergruppierung  (Read 2988 times)

NIPA

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Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« am: 01.09.2025 10:25 »
Hallo zusammen,

kurzer Sachstand von meiner Seite:
Aktuell bin ich in der E8, Stufe 2 eingruppiert und erhalte regulär ab 07/2026 die Stufe 3.
Im Zuge der Stellenbewertung wurde meine Stelle rückwirkend zum 01.07.2024 in die E9a hochgestuft.

Meine Frage: Zählt die Stufenlaufzeit dann ebenfalls ab dem 01.07.2024, sodass ich ab dem 01.07.2026 in E9a/Stufe 3 wäre?

Viele Grüße.  :)

MaLa

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.09.2025 10:34 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

NIPA

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.09.2025 10:38 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?

Umlauf

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 01.09.2025 11:17 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?

Falls dir zu wenig gezahlt wurde, kann das fehlende Geld nur für die letzten 6 Monate gefordert werden.
Das ist die Ausschlussfrist.

kidicarus

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 04.09.2025 12:26 »
War bei mir genau die gleiche Situation. Eingruppierungsirrtum wurde nach Stellenbewertung korrigiert. Ich musste allerdings unser Personalamt unter Nennung des entsprechenden Urteils des BGH darauf hinweisen (dank Tipp aus dem Forum!!), dass die Stufenlaufzeit in diesem Fall nicht neu beginnt. Das haben sie nämlich behauptet. Daraufhin hat die Verwaltung es beim KAV prüfen lassen (weil sie es mir natürlich nicht einfach so geglaubt haben und es selbst auch nicht wussten)...


Carla

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 07.09.2025 15:13 »
@kidicarus. Haben sie explizit Deinen Fall geprüft, oder gibt es vom KAV dazu eine generelle Stellungnahme. Unsere Kommune hat hier auch ein generelles Problem mit Eingruppierungsirrtümern, lässt die Stufenlaufzeit generell ab Antrag neu laufen und hat auch keinerlei Interesse an der richtigen Anwendung des TVÖD in dieser Hinsicht. 

Muenchner82

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 08.09.2025 09:04 »
War bei mir genau die gleiche Situation. Eingruppierungsirrtum wurde nach Stellenbewertung korrigiert. Ich musste allerdings unser Personalamt unter Nennung des entsprechenden Urteils des BGH darauf hinweisen (dank Tipp aus dem Forum!!), dass die Stufenlaufzeit in diesem Fall nicht neu beginnt. Das haben sie nämlich behauptet. Daraufhin hat die Verwaltung es beim KAV prüfen lassen (weil sie es mir natürlich nicht einfach so geglaubt haben und es selbst auch nicht wussten)...

Hast Du das Urteil noch zur Hand? Könnte auch in einem mir bekannten Fall einschlägig sein.

Kryne

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 08.09.2025 09:26 »
Selbe Situation war es bei mir.

Da ich aber "nur" 2 Monate verloren habe, weil meine Personalabteilung das natürlich falsch gemacht hat, habe ich da kein Fass aufgemacht. War mir die Diskussionen, die Schreiberei und den Ärger am Ende nicht wert.

Witzigerweise wurde bei uns dann 3 Monate später beschlossen, dass man sich ab jetzt über den Tarif hinwegsetzt und Höhergruppierungen ab jetzt generell alle unter Beibehaltung der Stufenlaufzeiten erfolgen, damit es für die AN attraktiver wird, sich intern auf höhere Stellen zu bewerben.

 

cUmydQGVF5pEdG

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 08.09.2025 12:31 »
War bei mir genau die gleiche Situation. Eingruppierungsirrtum wurde nach Stellenbewertung korrigiert. Ich musste allerdings unser Personalamt unter Nennung des entsprechenden Urteils des BGH darauf hinweisen (dank Tipp aus dem Forum!!), dass die Stufenlaufzeit in diesem Fall nicht neu beginnt. Das haben sie nämlich behauptet. Daraufhin hat die Verwaltung es beim KAV prüfen lassen (weil sie es mir natürlich nicht einfach so geglaubt haben und es selbst auch nicht wussten)...

Hast Du das Urteil noch zur Hand? Könnte auch in einem mir bekannten Fall einschlägig sein.

Schau mal nach 6 AZR 459/21

Muenchner82

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 10.09.2025 13:29 »
Besten Dank :-)!