Beitragsrückerstattung HUK-Coburg nur noch 2,5 Monate

Begonnen von SeppelMeier, 10.09.2025 14:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Saxum

Den Leistungserbringer/in schlichtweg darum bitten, dass Vorsorgeleistungen und die eigentliche Behandlung separat abzurechnen wären hat bei mir bisher wunderbar funktioniert.

ABCDE

Wenn "0010 - Beratung auch fernmündlich" auf der Vorsorge-Abrechnung steht und diese kommentarlos eingereicht und abgerechnet wird, gibt es Probleme mit der Beitragsrückerstattung, weil die HUK diese Nummer nicht als Vorsorge ansieht.

Landesdiener

Ja, genau das meine ich. Wenn ich zum Routine-Check gehe, wird es nie ohne die Standard-Position "Beratung" gehen. Für mich wird hier eine untrennbare Vorsorgeleistung zu Gunsten der Krankenkasse künstlich aufgeteilt.

Saxum

Also ich kenne es bei meiner Krankenversicherung so, dass die Leistung Beratung immer zum Vorsorgepaket gehört und das hat auch nie eine etwaige Beitragsrückerstattung gefährdet. Unter GOÄ 1 versteht man ja den Arztkontakt an sich, der bei der Vorsorgeuntersuchung auch gerade unabdingbar ist - denn darin ist die Leistung mit drin, wo der Arzt sagt "Der Befund sieht unbedenklich / bedenklich" aus. Eine Vorsorgeuntersuchung ohne Arztkontakt widerspricht sich.

Die HUK sagt hier im Tarif B Abschnitt 8: "Werden für den maßgeblichen Zeitraum jedoch ausschließlich Aufwendungen für in § 1 (2) b) und (2.1) der AVB genannte Untersuchungen bzw. Zahnvorsorgemaßnahmen und professionelle Zahnreinigung gemäß Krankheitskostentarif Nr. 4. a) – auch im Rahmen eines etwaig bestehenden Selbstbehaltes – zur Erstattung vorgelegt, bleibt die Teilnahmeberechtigung bestehen"

§ 1 Abs. 2 b) AVB HUK sagt: "Ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)" und Abs. 2.1: " In Erweiterung von § 1 (2) b) gelten als Versicherungsfall auch übliche ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung häufig vorkommender schwerer Erkrankungen (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersbegrenzung sowie professionelle Zahnreinigung und Zahnvorsorge."

Man muss also differenzieren, eine Vorsorgeuntersuchung-Check wird nur erstattet wenn, dieser sich auf "häufig vorkommene" schwere Erkrankungen bezieht oder innerhalb der Grenzen der "gezielten Vorsorgeuntersuchungen" gemäß der Liste, Intervalle und Altersgrenzen der G-BA befindet - wie hier aufgeführt: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/frueherkennungsuntersuchungen/

Kann es vielleicht dran liegen? Ich fände es sehr seltsam wenn es tatsächlich an der GOÄ 1 "scheitert" - wenn das tatsächlich so wäre, ist das murks.

By the way: Krankenversicherung ist keine Krankenkasse.