Autor Thema: Wie funktioniert Krankheitsvertretung?  (Read 1623 times)

I am fine

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Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« am: 03.09.2025 15:42 »
Hallo,

folgender Sachverhalt (NRW):

Person A (EG 10) ist längerfristig erkrankt - man geht davon aus, dass sie ca. ein Jahr nicht arbeiten kann.
Person B (EG 8 ) würde Person A gern vertreten, die Formalvoraussetzungen dafür hat sie.
Person C (EG 6) würde Person B gern vertreten, die Formalvoraussetzungen dafür hat sie.
Person D (noch einzustellen) würde den Arbeitsplatz von Person C befristet übernehmen.

Was gibt es zu beachten, wenn die Vertretungen - so wie oben geschildert - stattfinden sollen (einfacher wäre es natürlich, jemanden für Person A befristet einzustellen)?

Ist es richtig, dass die Personen, die eine höherwertige Tätigkeit übernehmen, nicht die entsprechende EG erhalten, sondern eine Zulage, die aber zusammen mit der vorherigen EG dem Betrag der höheren EG entspricht?

Ist es zulässig, diese höherwertige Tätigkeit länger als sechs Monate (eben für die Dauer der Krankheit) zu übernehmen, ohne dauerhaft hochgruppiert werden zu müssen?

Kann das von der Dienststellenleitung einfach so angeordnet werden oder muss die EG 10-Stelle intern und extern ausgeschrieben werden?

Ich lese mich schon durch TVöD und LPVG - hätte aber gern eine Einschätzung von euch, die sich richtig gut mit solchen Sachverhalten auskennen.

Vielen Dank  :)

Organisator

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #1 am: 03.09.2025 16:43 »
Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist einseitig durch den Arbeitgeber möglich und hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung.
Es entsteht für die Zeit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit ein Anspruch auf die Bezahlung, die eine dauerhafte Übertragung mit sich bringen würde. (im Beispiel: Person B erhält weiterhin das Entgelt nach E8 + eine Zulage nach E10)
Eine Ausschreibung ist dafür nicht erforderlich.
Eine feste zeitliche Befristung, wie lange "vorübergehend" sein darf, gibt es nicht. 1 Jahr ist durchaus möglich.

Maggus

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #2 am: 03.09.2025 16:51 »
@Organisator:
Ich denke nicht, dass der AG es einseitig anordnen kann, da es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt. Bei gleichwertigen greift das Direktionsrecht.
Je nach LPVG unterliegt es ggf. auch der (eingeschränkten) Mitbestimmung des PR.


Organisator

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #3 am: 03.09.2025 17:12 »
@Organisator:
Ich denke nicht, dass der AG es einseitig anordnen kann, da es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt. Bei gleichwertigen greift das Direktionsrecht.
Je nach LPVG unterliegt es ggf. auch der (eingeschränkten) Mitbestimmung des PR.

Im Rahmen seines Direktionsrecht kann der Arbeitgeber Tätigkeiten übertragen, die nicht eingruppierungsrelevant sind. Dies können z.B. Zeitanteile sein (wenn sich in der Gesamtschau aller Arbeitsvorgänge keine Änderung der Eingruppierung ergibt) oder auch vorübergehende Tätigkeiten.
Bei der vorübergehenden Übertragung ergibt sich jedoch ein erhöhter Gehaltsanspruch.

I am fine

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #4 am: 04.09.2025 09:12 »
@Organisator:
Vielen Dank, da lag ich mit meinen Recherchen gar nicht so falsch - aber gut, das bestätigt zu bekommen!

@Maggus:
Ja, im LPVG NRW steht, dass der Sachverhalt der Mitbestimmung unterliegt und ja, ich frage aus Sicht des Personalrats.


Alpenverwaltung

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #5 am: 12.09.2025 09:58 »
Meine Frage wäre, ob man die höherwertige Tätigkeit übernehmen MUSS. Ich bin EG 6, mein Chef EG 9.
Es wird von mir erwartet, dass ich bei angekündigter längerer Ausfallzeit (OP mit mind. 6 Monaten Abwesenheit), dessen Aufgaben übernehme. Das klappt nicht a) die Menge betreffend und b) die Fähigkeiten. Ich habe das Rechtwissen nicht und will es mir auch nicht aneignen müssen.

MoinMoin

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Antw:Wie funktioniert Krankheitsvertretung?
« Antwort #6 am: 12.09.2025 10:36 »
Ja, der AG kann dir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen und muss dir eine entsprechende Zulage zahlen.
Dagegen wehren kannst du dich im Kern nicht.

Allerdings, kannst du natürlich, wenn der AG dies macht, dann kannst wg. Punkt b) ihn auf deine "Unfähigkeit" hinweisen. So dass du raus bist, wenn du Fehler machst.
und zu deinem Punkt a) die Menge, die kann dir egal sein, wenn du mehr arbeiten sollst, dann muss der AG Überstunden anordnen.

Also nimm doch einfach das Entgelt der 9x mit, mache deinen Kram und dem vom Cheffe so weit du es schaffst und lasse die Dinge liegen, die du nicht schaffst, natürlich flankiert mit entsprechenden Meldungen an den AG, dass gewisse Dinge liegen bleiben, wegen Personalmangel.