Autor Thema: [Allg] Versorgungsausgleich  (Read 1194 times)

Zauberberg

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #15 am: 14.09.2025 16:53 »
Ich glaube nicht, dass das in Bremen bei der Performa Nord so einfach ist ! Sage da nur ……erste Pensionsauskunft frühestens mit 58 Jahren !

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #16 am: 15.09.2025 09:13 »
Bei Scheidungen vor dem 01.09.2009 wurden die Versorgungsanwartschaften bei dem Ausgleichsberechtigten dagegen immer in Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet.

Die Erhöhung des Ausgleichsberechtigten orientiert sich daher bei denjenigen, die schon vor dem Datum rechtskräftig geschieden wurden, nicht an den prozentualen Erhöhungen der Beamten, sondern der Rentner. So kann es dazu kommen, dass der pensionierte Ausgleichspflichtige weniger abgezogen bekommt als der Rentner erhält oder umgekehrt. Die Dynamisierung beider Altersversorgungen war in den letzten 20 Jahren durchaus unterschiedlich. Daher durchbricht diese Regelung an einigen Stellen den Halbteilungsgrundsatz bis zum Ruhestand deutlich.

Erhöhungen nach der Scheidung aufgrund von Beförderungen verändern dagegen den Versorgungsausgleich nicht.

Um Entgeltpunkte zu errechnen, muss dann den Zahlenwert, der übertragen wurde, durch den aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt des Ehezeitendes teilen und bis auf die vierte Nachkommastelle runden.

Ausgehend von einem Ehezeitende 2005 lag seinerzeit der aktuelle Rentenwert (West) bei 26,13 EUR.

Somit ergibt sich folgende Formel: 200 EUR / 26:13 = 7,6540 Entgeltpunkte (West)

Diese Punkte müssen dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden, um die aktuelle Höhe zu ermitteln.

Der aktuelle Rentenwert liegt jetzt bei 40,79 EUR

7,6540 EP * 40,79 EUR = 312,21 EUR

Der anfängliche Wert von 200 EUR ist daher für den Ausgleichsberechtigten auf mittlerweile 312,21 EUR angewachsen. Zahlen für die Pension in Bremen liegen mir dagegen nicht vor. Daher kann ich den Malus nicht berechnen.

Auch aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei den beiden Systemen gab es 2009 eine Reform mit dem Ziel, möglichst intern zu teilen. Bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 kommt es darauf an, ob der Dienstherr (wie der Bund) die Beamtenversorgung intern teilt oder doch an der externen Teilung festhält. Aber das ist ein anderes Thema  ;D

Zauberberg

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #17 am: 15.09.2025 09:46 »
Vielen Dank Rentenonkel.
Lt. Scheidungsurteil sind zu meinen Lasten bestehende Anwartschaften auf das Versicherungskonto der Ehefrau, bezogen auf den 20.10.2006, in Höhe von monatlich 130 Euro begründet worden, die in Entgeldpunkte umzurechnen sind.
Das hört sich irgendwie so an, als ob dieser Wert von 130 Euro für mich fix ist.
Davon wurden für Sie dann Entgeltpunkte gekauft, die heute wohl mehr Wert sind.
Findet trotzdem eine Neuausrechnung statt ?
Das kann ja schon erhebliche Auswirkungen haben, wenn es so ist, denn eben konnte man sich die Altersteilzeit noch leisten und die wird dann von der Ex Frau zerstört. ;-)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #18 am: 15.09.2025 10:33 »
Beim Scheidungsverfahren gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Daher werden Anwartschaften immer bezogen auf das Ehezeitende begründet.

Vereinfacht ausgedrückt hat jemand, der 2006 eine Rente von 260 EUR erhalten hat, bis heute auch 20 Rentenanpassungen erhalten und bekommt daher jetzt auch etwa 406 EUR. Wenn der von seinen 406 EUR weiterhin nur 130 EUR abgeben müsste, wäre der Halbteilungsgrundsatz nicht gewahrt. Dann würde der eine 130 EUR Rente für die Ehezeit bekommen, während der andere 276 EUR für die Ehezeit bekommen würde.

Aus dem Grund steht in jedem Urteil "bezogen auf xx.xx.xxxx". Damit wird deutlich, dass die Anwartschaft dynamisch und nicht statisch ist.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, diese Anwartschaft durch eine oder mehrere Zahlungen wieder aufzufüllen. Das kann im Einzelfall aus steuerlicher Sicht Sinn machen.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #19 am: 15.09.2025 10:52 »
Bitter !