Autor Thema: Teilrente - kann mein AG dagegen sein  (Read 535 times)

KoDo361

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Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« am: 13.09.2025 11:16 »
Hallo Schwarmgehirn  :)

ich weiß nicht, wohin ich mich mit meinem Anliegen aufräumen soll/kann... Wir gehören zum TVL Bayern und unsere 'Inhaber' (die genaue Bezeichnung möchte ich hier nicht nennen) sind alle Bundesländer, d.h. das Gremium setzt sich aus jeweils einem Mitglied aus jedem Bundesland zusammen. Meine Regelarbeitszeit endet am 01.10.2027.

Von meinem Rentenberater habe ich erfahren, dass ich spätestens am 31.12. dJ eine Teilrente (99,9%) beantragen und gleichzeitig Vollzeit weiterarbeiten kann. Bei einem kurzen Gespräch unserer PR-Vorsitzenden mit unserem Personalleiter räumte er ein, dass es sein kann, dass die Besitzer nicht zustimmen, wenn es im TVL nicht explizit erwähnt wird (verboten/erlaubt/gefordert), da wir uns ohnehin auf einem maximalen Sparkurs befinden.

Wenn ich das richtig einschätze, fallen für meinen AG keinerlei Mehrkosten an - außer vermutlich eine einmalige Umstellung der Abwicklung. Ich bin wohl die Erste, die Teilrente möchte, aber sicher nicht die Letzte.
Andererseits könnte er mir nach über 40 Jahren Betriebszugehörigkeit einfach nur einen Gefallen tun...

Kann mein AG tatsächlich die Teilrente verhindern oder mich vorzeitig ganz in Rente schicken?

Herzlichen Dank vorab!

MoinMoin

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #1 am: 13.09.2025 13:19 »
Nein, dafür fehlt ihm eine Rechtsgrundlage.
Bei einer Vollrente hätte er sogar monetäre Vorteile, wenn du weiter arbeitest, da dann die KV Beiträge sinken.
Bei einer Teilrente bin ich mir noch nicht mal sicher, ob man diese dem AG mitteilen muss.
Aber dazu wird uns bestimmt der liebe Rentenonkel Auskunft geben.

KoDo361

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #2 am: 13.09.2025 14:30 »
Ganz herzlichen Dank schon mal und ein ruhiges, entspanntes Wochenende!
VG KoDo  8)

Rentenonkel

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #3 am: 15.09.2025 15:28 »
Ich kann mich den Äußerungen von moin moin nur anschließen. Ganz im Gegenteil verbietet der § 41 SGB VI es dem Arbeitgeber sogar, dich alleine aufgrund des vorgezogenen Altersrentenbezug zu kündigen.

Bei einer Teilrente besteht auch keine Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren. Aufgrund der Anforderung der gesonderten Meldung kann er es jedoch dennoch meistens erahnen.

Bei einem Anspruch auf Vollrente könnte man auch schon jetzt die Betriebliche Altersvorsorge aktivieren. Daher will die Entscheidung, ob Vollrente oder Teilrente, wohl überlegt sein. Das ist allerdings eine andere Frage.

KoDo361

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #4 am: 16.09.2025 08:34 »
Zuerst mal auch Dir (darf ich Du sagen?), Rentenonkel, meinen herzlichsten Dank aussprechen.

Anfang Oktober habe ich ein weiteres Info-Gespräch mit meinem Rentenberater. Hier wird auch unser PR (Freundin/Kollegin) dabei sein, hauptsächlich, weil es sie als PR auch für die Zukunft interessiert. Wir wollen bis dahin in einem Paper alles, was uns an Fragen einfällt, sammeln.

Deshalb möchte ich gerne nachhaken...
Zitat
Daher will die Entscheidung, ob Vollrente oder Teilrente, wohl überlegt sein. Das ist allerdings eine andere Frage.
Nach meiner Information kann ich nur bei Teilrente weiter Vollzeit arbeiten. Ich habe einfach Angst, dass mir das Geld fehlen wird, das mit den Beiträgen der letzten beiden Jahre den Unterschied macht. Ich habe sowohl die 45 Jahre wie auch eine Behinderung, die ich geltend machen könnte.
Ich weiß, dass ich nur einen Punkt von beiden nutzen kann, es aber keinen Unterschied macht, welchen.
Ich weiß auch, dass die VbL erst mit Eintritt in die reguläre Altersrente in Kraft tritt. Da ich aber mit der Teilrente ohnehin 'zwei Einkommen' habe, wäre dieser Punkt für mich zunächst zu vernachlässigen. Liege ich hier falsch?

➺ Was muss ich beachten (Vollrente vs. Teilrente)?
➺ Gibt es eine Software-Empfehlung für die (Teil-)Rentner-Steuererklärung?
➺ Welche Fragen können sonst noch wichtig werden?

Vielen lieben Dank nochmal für deine/eure Mühe und einen schönen, erfolgreichen Tag schon mal  :D

MoinMoin

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #5 am: 16.09.2025 08:52 »
Nein, du kannst auch als Vollrentner voll weiter arbeiten.
Du musst es aber deinen AG melden, da die Kasse keine "Lohnfortzahlung" zahlen muss (als wenn du 6 Wochen Krank bist) und deswegen der KV Beitrag sinkt.

Rentenonkel

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #6 am: 16.09.2025 11:19 »
Bei der Frage, ob Voll- oder Teilrente, gibt es folgende Dinge zu überlegen:

1.) Vollrente
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
b) Die betriebliche Altersvorsorge im ÖD startet schon zum Zeitpunkt der vorgezogenen Altersrente, ggf. allerdings mit den gleichen Abschlägen
c) Man hat allerdings keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, sofern man länger als 6 Wochen krank ist (Die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen)
d) Wegen c sinkt der Krankenkassenbeitrag für das Gehalt, so hat man etwas mehr "netto" vom "brutto"
e) Man kann für den Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz keine Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zur Rente realisieren
f) Man rutscht durch den Bezug der Betriebsrente in der Steuerprogression leicht nach oben

2.) Teilrente von 99,99 %
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze
b) Die betriebliche Altersvorsorge startet noch nicht
c) Wenn man mehr als sechs Wochen krank ist, nachdem die Altersrente gestartet ist, kann man zusätzlich zur Rente noch Krankengeld von der gesetzlichen KV bekommen
d) Der Krankenkassenbeitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen
e) Man kann für einen begrenzten Zeitraum Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.
f) Man zahlt weniger Steuern, weil man mehr KV Beitrag zahlt und weniger Einnahmen hat

Dennoch hat (1) gegenüber (2) durch die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge erstmal einen finanziellen Vorsprung. Diesen Vorteil kann (2) dadurch kompensieren, dass er in der Zeit zwischen dem Bezug der Teilrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze lange krank wird und über einen längeren Zeitraum Krankengeld erhält.

Ich bin ein Freund von Beispielen. Daher hier mal ein einfaches Beispiel:

möglicher Betriebsrentenanspruch 500 EUR
möglicher Krankengeldanspruch 2000 EUR

(1) bekommt von 65 bis 67 Jahren insgesamt 24 Monate jeweils 500 EUR, also 12.000 EUR (Dazu kommen noch der geringere KV Beitrag, abzüglich etwas mehr Steuern; daher ist die Berechnung etwas ungenau)

(2) bekommt dafür zusätzlich zur Rente monatlich 2000 EUR Krankengeld, sobald er mehr als sechs Wochen krank ist.

(2) hätte somit gegenüber (1) nur dann insgesamt einen finanziellen Vorteil, wenn er in den nächsten 24 Monaten für mehr als 6 Monate Krankengeld bekommen würde. Ausgehend von sechs Wochen Lohnfortzahlung müsste er somit in den nächsten 24 Monaten mindestens 7 1/2 Monate krank sein, nur um bei dem Beispiel auf +-0 zu kommen.

Das ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass man so lange krank wird, aber statistisch dennoch eher unwahrscheinlich.

Anders ausgedrückt: Wenn ein privater Versicherungsvertreter des Vertrauens kommen würde und fragen würde, ob man bereit wäre, eine private Krankentagegeldversicherung im Wert von 65 EUR / Tag für einen monatlichen Beitrag von nur 500 EUR abzuschließen, würde man das tun?

Rentenonkel

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #7 am: 16.09.2025 11:31 »
Zuerst mal auch Dir (darf ich Du sagen?), Rentenonkel, meinen herzlichsten Dank aussprechen.

Du ist vollkommen in Ordnung


Nach meiner Information kann ich nur bei Teilrente weiter Vollzeit arbeiten. Ich habe einfach Angst, dass mir das
Geld fehlen wird, das mit den Beiträgen der letzten beiden Jahre den Unterschied macht. Ich habe sowohl die 45 Jahre wie auch eine Behinderung, die ich geltend machen könnte.
Wenn man neben der Rente weiterarbeitet, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente neu berechnet und alle Beiträge, die nach dem ersten Rentenbeginn eingezahlt wurden, kommen ab da rentensteigernd dazu. Die Sorge ist daher unbegründet.


➺ Gibt es eine Software-Empfehlung für die (Teil-)Rentner-Steuererklärung?

Vielen lieben Dank nochmal für deine/eure Mühe und einen schönen, erfolgreichen Tag schon mal  :D

In jeder gängigen Steuersoftware sollte man auch die Rente als Einkommen eintragen können. Am Ende entscheidet ohnehin die Finanzverwaltung mit ihrer Software. Viel wichtiger als die Software ist eher das, was man da einträgt  ;D


➺ Welche Fragen können sonst noch wichtig werden?

Wohin mit dem ganzen neugewonnenen Reichtum? Kreuzfahrt? Karibikurlaub? Porsche?

Falls Du keine Ideen hast, lass es mich wissen. Ich habe da eine ganz sichere Sache von einem Scheich, der einen Goldschatz hat und nur ein paar Euronen für den Zoll braucht ... gerne auch per Western Union  ;D

KoDo361

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #8 am: 16.09.2025 13:45 »
MoinMoin und Rentenonkel, ihr seid der Hammer!! Ganz lieben Dank für so viel Input!

Wohin mit dem ganzen neugewonnenen Reichtum? Kreuzfahrt? Karibikurlaub? Porsche? 

Kreuzfahrt: kein Interesse | Karibik: war ich schon - Jamaica ;) | Porsche: Nope 8). Sitz zu tief ::) 

Falls Du keine Ideen hast, lass es mich wissen.

Hab ich! Leider ganz pragmatisch. Ich bin in einer Noch-Staasbedienstetenwohnung. Der Vertrag Eigentümer/BY läuft 2033 aus. D.h. ich habe keine Ahnung, ob ich mir die Wohnung anschließend noch leisten kann (Stichwort: München* :o), da wird es nicht schaden, wenn ich mir ein kleines Polster anlegen kann...

Sollte aber mein Geldbeutel nicht mehr schließen, weiß ich ja jetzt, wer mir helfen kann ;)

* Nur zum Vergleich: Kürzlich wurde Nähe Uni ein WG-Zimmer mit 10m2 für 800€ ausgeschrieben. Das Drama ist: sie kriegen es. Das ist natürlich nicht die Standard-Miete, aber es spiegelt schon die 'Miet-Kultur' = Katastrophe!
« Last Edit: 16.09.2025 13:54 von KoDo361 »

KoDo361

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #9 am: 18.09.2025 13:51 »
Sorry, wenn ich nochmal nachhake. Antworten verursachen Grübeln ➺ verursacht neue Fragen ➺ verursacht neues Grübeln...  :-\

Ganz im Gegenteil verbietet der § 41 SGB VI es dem Arbeitgeber sogar, dich alleine aufgrund des vorgezogenen Altersrentenbezug zu kündigen.

Gilt das auch, wenn ich mit der Teilrente quasi zwei Einkommen habe? Der AG könnte ja sagen, mit dem 2. Einkommen brauchen Sie Ihren Lohn ja nicht mehr zwingend...

Und wieder herzlichen Dank vorab!
VG KoDo361

Rentenonkel

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #10 am: 18.09.2025 14:09 »

Gilt das auch, wenn ich mit der Teilrente quasi zwei Einkommen habe? Der AG könnte ja sagen, mit dem 2. Einkommen brauchen Sie Ihren Lohn ja nicht mehr zwingend...

Und wieder herzlichen Dank vorab!
VG KoDo361

Es ist in Deutschland nicht verboten, reich zu werden oder mehr Einkommen zu erzielen, als man unbedingt braucht.

Der TVÖD enthält daher keine Regelung, ab welchem Vermögen oder anderweitigem Einkommen dem Mitarbeiter gekündigt werden darf oder muss. 

Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, seinem Mitarbeiter unabhängig von dem Rentenbezug ein Aufhebungsvertrag mit einer angemessenen Ausgleichszahlung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu unterbreiten, wenn er kein Interesse an der Weiterbeschäftigung hat. Dann kannst Du darüber nachdenken, ob das Angebot wertschätzend genug ist, um es zu unterschreiben.

KoDo361

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #11 am: 18.09.2025 15:48 »
Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, seinem Mitarbeiter unabhängig von dem Rentenbezug ein Aufhebungsvertrag mit einer angemessenen Ausgleichszahlung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu unterbreiten, wenn er kein Interesse an der Weiterbeschäftigung hat. Dann kannst Du darüber nachdenken, ob das Angebot wertschätzend genug ist, um es zu unterschreiben.

Danke, Rentenonkel! Tatsächlich ist so unter der Hand das Stichwort 'Aufhebungsvertrag mit einer angemessenen Ausgleichszahlung' auch schon gefallen. Der Knackpunkt wird 'angemessen' sein, aber wenn ich mich nicht täusche, gibt's auch dazu Vorgaben und sicher hier im Forum was darüber zu finden.

VG und schönen Nachmittag/Abend schon mal
KoDo

Rentenonkel

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Antw:Teilrente - kann mein AG dagegen sein
« Antwort #12 am: 18.09.2025 17:00 »
Eine "angemessene" Abfindung ist vor dem Arbeitsgericht regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt von 0,5 bis 1,0 pro Beschäftigungsjahr, wobei die tatsächliche Höhe von Faktoren wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und der Verhandlungsposition abhängt.

Es gibt allerdings keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, diese ergibt sich meist aus Verhandlungen, Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen.