Da fehlen halt die Gesundheitskosten.
Und bei Dienstunfähigkeit, man müsste mal die Quote anschauen, zahlt man halt drauf. Der Arbeitgeber zahlt nicht 40 Jahre lang einem Angestellten das Gehalt weiter, wenn dieser nicht arbeitet.
Ja und nein, wie gesagt an meiner Denkmethode: Wenn man die Differenz eines einzelnen Beamten draus auf 48 Jahre runterbricht, wären das 8.681 € pro Jahr für die Gesundheitsleistungen (zum jeweiligen Beihilfesatz 50% / 70%). An manchen Jahren ist der Beamte nie krank, an anderen Jahren etwas, an manchen stärker, so dass es sich mehr oder weniger ausgleicht. Zudem werden ja andere in dem "Beamtenkollektiv" je nachdem nie Krank und andere Wiederum eher und das gleicht sich dann auch entsprechend kollektiv aus.
Dienstunfähigkeit dürfte mEn vergleichsweise eher geringer ins Gewicht fallen im Vergleich zu den durchgehend Beschäftigten. Es gilt ja immer noch erstmal "Verwendung vor Versorgung" und die Amtsärztliche Untersuchung eingangs sollte zumindest (aus Sicht des Dienstherrn) die gröberen Wahrscheinlichkeiten herausfiltern. Ob das jetzt gut oder schlecht ist jetzt mal ganz neutral dahingestellt, es geht nur um die monetäre Sicht.
Auch bei den Angestellten zahlt der Staat je nachdem "darauf", zwar jetzt nicht direkt aber die Erwerbsunfähigkeitsrente kann auch nicht vollständig vom Umlageverfahren des Versichertenkollektivs gedeckt werden wenn eine solche Person kalkulatorisch eher ausscheidet zum anderen kommen ja noch - je nach finanzieller Situation - noch die sozialen Sicherungssysteme / -leistungen dazu, da die Erwerbsunfähigkeitsrente auch nicht ganz ausreicht. Von diesen staatlichen Leistungen ist der Beamte wiederum ausgeschlossen da es bei der Mindestpension "inkludiert" ist.