Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Kosten Beamte vs. Angestellte
Saxum:
Das ist richtig und auch entsprechende Berechnungs-Variablen, aber das ist ja hier nicht Gegenstand gewesen sondern das AG-Brutto. Also die Ausgaben des Arbeitgebers / Dienstherrn.
bebolus:
Wenn ich fragen darf: Wie setzt Du die unterschiedliche PKV-Belastung Single./.Verh. mit 2 Kindern um? Oder Beamter./. Ehegatte und Kinder GKV?
Alexander79:
--- Zitat von: Matze1986 am 20.10.2025 14:42 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.10.2025 14:20 ---Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.
--- End quote ---
stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.
--- End quote ---
Dafür geht die Feuerwehr auch 48 Std zum Dienst.
Rechnen wir einfach mal.
(52 Wochen - 6 Wochen Urlaub) also 46 Wochen zum "arbeiten.
40 Jahre x 46 Wochen x 48 Std = 88.320 Lebensarbeitszeit.
Beamter mit 41 Std.
40 Jahre x 46 Wochen x 41 Std = 75.440 Lebensarbeitszeit.
Nun rechnen wir noch die Jahresarbeitszeit eines Beamten mit 41 Std aus.
46 Wochen x 41 Std = 1.886 Jahresarbeitszeit.
Die Differenz der Lebensarbeitszeit der beiden Beamtengruppen beträgt 12.880 Std, teilt man das durch die Jahresarbeitszeit eines 41 Std Beamten stellt man fest, das der Feuerbeamte knapp 7 Jahresarbeitstunden länger im Dienst ist als der 41 Std Beamte.
Matze1986:
--- Zitat von: Alexander79 am 21.10.2025 05:50 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 20.10.2025 14:42 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.10.2025 14:20 ---Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.
--- End quote ---
stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.
--- End quote ---
Dafür geht die Feuerwehr auch 48 Std zum Dienst.
Rechnen wir einfach mal.
(52 Wochen - 6 Wochen Urlaub) also 46 Wochen zum "arbeiten.
40 Jahre x 46 Wochen x 48 Std = 88.320 Lebensarbeitszeit.
Beamter mit 41 Std.
40 Jahre x 46 Wochen x 41 Std = 75.440 Lebensarbeitszeit.
Nun rechnen wir noch die Jahresarbeitszeit eines Beamten mit 41 Std aus.
46 Wochen x 41 Std = 1.886 Jahresarbeitszeit.
Die Differenz der Lebensarbeitszeit der beiden Beamtengruppen beträgt 12.880 Std, teilt man das durch die Jahresarbeitszeit eines 41 Std Beamten stellt man fest, das der Feuerbeamte knapp 7 Jahresarbeitstunden länger im Dienst ist als der 41 Std Beamte.
--- End quote ---
ja, rein auf diesem Berechnungsmodell ist das unstrittig, keine Frage.
Zu beachten wäre aber noch, dass bei diesen 48h ca. 16h als Ruhezeit verbracht werden.
Ich wage zu behaupten, dass jeder andere Schichtbeamte davon träumt nur zwei- bis dreimal die Woche zu arbeiten...
Aber hier sollte man natürlich differenzieren:
In einer Großstadt wäre damit zu rechnen, dass die Ruhezeit regelmäßig unterbrochen wird. Das ist eine enorme körperliche Belastung. Aber viele andere Feuerwehren können durchaus eine ruhigere Schicht verbringen (z.B.: Bundeswehrfeuerwehr).
(Dann sollte man noch an die knapp 1,5 Mio Ehrenamtler bei der Feuerwehr denken, welche das neben dem eigentlichen Job (auch nachts und an Feiertagen) machen.)
Aber das könnte jetzt hier in einer Neiddebatte enden...
Saxum:
--- Zitat von: bebolus am 20.10.2025 15:56 ---Wenn ich fragen darf: Wie setzt Du die unterschiedliche PKV-Belastung Single./.Verh. mit 2 Kindern um? Oder Beamter./. Ehegatte und Kinder GKV?
--- End quote ---
Das ist in dieser Berechnung hier nicht "drin" aber ich würde das einfach so umsetzten, indem ich pauschal 300 € als "Grundtarif" "für alle" ansetze. Es ist ja ein sehr variabler Betrag je nach Eintrittsalter, Risikofaktoren sich differenziert. Aber damit fährt man relativ gut, denn es berücksichtigt bestenfalls auf der einen Seite den 50% Beamten mit bis zu einem Kind oder auch eben den 70% Beamten ab zwei Kindern zzgl. die dazukommenden Kosten für die Tarife der Kinder. Wenn die Kinder doch *nicht* in der PKV versichert sind, dann hat man aber trotzdem höchstwahrscheinlich Private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen mit abgeschlossen.
Die Familienversicherung wäre im übrigen kalkulatorisch für einen fairen Vergleich mit grob mindestens mit 716,202 € positiv anzusetzen für den gesetzlich Versicherten pro beitragsfrei versicherten Mitglied das darüber versichert ist. Das ist der Wert den die jeweilige Krankenkasse als Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds erhalten und zwar als Mittel aus dem Bundeszuschuss den alle gemeinsam aus Steuermitteln tragen, also auch der Beamte. Wir können es auch mit 50% ansetzten also 358,10 € aber die Systematik ist klar. Die Kassen erhalten ja die Summe von 716,202 € "pro" Mitglied, unabhängig vom Status, Einkommen, etc. des jeweiligen Mitglieds - die Zuweisungen / Auszahlungen sind nicht das gleiche wie die Beitragsberechnung, die alles dem Gesundheitsfonds zugute kommt. Die gezahlten Beiträge erhalten die Krankenkassen nicht "direkt", selbst wenn man es an diese im Rahmen einer Sammelüberweisung überweist, haben diese es automatisch an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version