Könnte man im Sinne der Übersichtlichkeit darauf verzichten, ständig den selben ellenlangen Text zu zitieren? Ich denke einmal reicht die sehr schön zusammengefasste Übersicht von BöswilligerDienstherr.
So wie ich es verstanden habe, ist die 4-Köpfige Beamtenfamilie mit dem Beamten, Ehepartner und zwei Kindern (1x <14j, 1x >14j) die Vergleichsgröße für die Berechnung der Amtsangemessenheit.
Beruht auch darauf, dass der Dienstherr nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums sowohl dem Beamten als auch dessen Familie zur Alimentation (Unterhalt) verpflichtet ist.
Die neue Rechtssprechung geht ja darüber hinaus, dass der niedrigste Beamte entsprechend ein bisschen über dem Grundsicherungsniveau (bisher min. + 15%) alimentiert werden muss, sondern das Urteil sichert dem Beamtentum einen der Gesellschaft angepassten Lebensstandard, was dem Alimentationsprinzip und dessen Grundgedanken (Unbestechlickeit, Unbefangenheit) eher entspricht und dabei auch die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung im Land berücksichtigt. Die Folge ist aber, dass die bisherigen Anpassungsversuche einzelner Besoldungsgesetzgeber die Amtsangemessenheit herzustellen, erneut zu gering waren und damit erneut rückwirkend erhebliche Ansprüche der Beamten gegenüber dem Dienstherrn erwachsen. - Das alles in einer Zeit, in der die Haushalte sowieso schon keine Spielräume mehr haben.
Es bleibt spannend, wann, ob und wie die Länder das Urteil umsetzen werden ...