[TV-L] Tarifrunde der Länder

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 14.09.2025 20:33

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WikingerBrot

Zitat von: simon1979 in 09.02.2026 08:46Genau das. Mich wundert es, dass die Besoldungsgesetzgeber auf der einen Seite die Tarifverhandlungen für Angestellte und Beschäftigte bei den Beamten mit anführen, andererseits aber auf das neueste Urteil des BVerfG verweisen.

Eigentlich müssten Beamte und ihre Besoldung mit dem neuesten Urteil doch eigentlich losgelöst sein von den Tarifverhandlungen, oder nicht? Nullrunden sollte es nicht mehr geben und eine stetige Anpassung an das durchschnittliche MÄE, dass jährlich überprüft und vollzogen werden muss.

Das bedeutet nicht gleich, dass wir automatisch prozentual immer mehr bekommen müssen als Tarifbeschäftigte, aber so wie ich es verstehe, haben Beamte bei den Tarifverhandlungen seit letzten November nichts mehr zu suchen.

Im Endeffekt läuft es doch eher wie bei den Politikern und Rentnern hinaus, dass jährlich eine automatische Anpassung ohne Verhandlungen durch den Besoldungsgesetzgeber vollzogen werden muss. Richtig?

Naja Theoretisch wenn mal alles umgesetzt ist und in der Zukunft eine Tarifverhandlung beendet ist könnte der Beamte mehr als die Mindestbesoldung erhalte, wie gesagt nur theoretisch ...

Deswegen sollte er nicht losgelöst werden, weil sonst nur noch das mindeste bekommt ...

MoinMoin

Zitat von: simon1979 in 09.02.2026 08:46Genau das. Mich wundert es, dass die Besoldungsgesetzgeber auf der einen Seite die Tarifverhandlungen für Angestellte und Beschäftigte bei den Beamten mit anführen, andererseits aber auf das neueste Urteil des BVerfG verweisen.

Eigentlich müssten Beamte und ihre Besoldung mit dem neuesten Urteil doch eigentlich losgelöst sein von den Tarifverhandlungen, oder nicht? Nullrunden sollte es nicht mehr geben und eine stetige Anpassung an das durchschnittliche MÄE, dass jährlich überprüft und vollzogen werden muss.

Das bedeutet nicht gleich, dass wir automatisch prozentual immer mehr bekommen müssen als Tarifbeschäftigte, aber so wie ich es verstehe, haben Beamte bei den Tarifverhandlungen seit letzten November nichts mehr zu suchen.

Im Endeffekt läuft es doch eher wie bei den Politikern und Rentnern hinaus, dass jährlich eine automatische Anpassung ohne Verhandlungen durch den Besoldungsgesetzgeber vollzogen werden muss. Richtig?
Sie hatten dort noch nie "was zu suchen" und seit Jahren ist der Zusammenhang zwischen TV Ergebnis und Besoldung über die Prüfkriterien "geregelt". Sprich wenn die Besoldungsentwicklung zu stark von der Tariflohnentwicklung abweicht ist es doch nur eins von mehreren Indizien einer fehlerhaften Bolsung.

Beamtenhustler

Zitat von: gerzeb in 09.02.2026 08:21Im Endeffekt ist es total egal was am Ende rauskommen wird. Die Besoldungsgesetzgeber sind durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Handeln gezwungen. Da spielt das Ergebnis der TV-L Verhandlung keine Rolle...

Das wäre schön. Die Realität ist, dass z.b. Bayern auf Jahre hinaus nichts ändern wird, außer es wird gerichtlich gezwungen. Also ja, die einzige Erhöhung kommt durch die Verhandlungen und das auch noch sechs Monate später. Der Beschluss durch das BVerfG wird viel zu hoch gehängt. In Wahrheit steigen wir alle noch 1-2 Erfahrungsstufen auf, bevor sich da irgendwas tut.

IchLiebeBeamtentum

Und sollte in über zehn Jahren gerichtlich etwas bewirkt werden, wird die Umsetzung auch noch einmal 10-20 Jahre dauern. Sollte eine wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse binnen dieser Zeit ausgesetzt werden, werden die Beamten 20 Jahre lang keine Erhöhung erfahren.

WikingerBrot

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 09.02.2026 10:38Und sollte in über zehn Jahren gerichtlich etwas bewirkt werden, wird die Umsetzung auch noch einmal 10-20 Jahre dauern. Sollte eine wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse binnen dieser Zeit ausgesetzt werden, werden die Beamten 20 Jahre lang keine Erhöhung erfahren.


Dann ist es so, anscheinend hat jeder aufgegeben und es macht alles keinen Sinn. Dann können wir die Threads diesbezüglich schließen danke!

IchLiebeBeamtentum

Sag mir bitte, wo ich das machen kann.

MasterNoname89

Zitat von: Beamtenhustler in 09.02.2026 10:18Das wäre schön. Die Realität ist, dass z.b. Bayern auf Jahre hinaus nichts ändern wird, außer es wird gerichtlich gezwungen. Also ja, die einzige Erhöhung kommt durch die Verhandlungen und das auch noch sechs Monate später. Der Beschluss durch das BVerfG wird viel zu hoch gehängt. In Wahrheit steigen wir alle noch 1-2 Erfahrungsstufen auf, bevor sich da irgendwas tut.

Naja der Beschluss definiert den Gesetzestext aus der Verfassung und zwar über die bisherige Definition hinaus. Und die Länder können sich nicht über die Verfassung hinwegsetzen (auch wenn sie es seit Jahren mehr oder weniger wissentlich tun). Das Problem ist ja dadurch überhaupt erst entstanden, dass die Beamtenschaft regelmäßig für Sparmaßnahmen herhalten musste, um die Haushalte zu sanieren bzw. politisch gewollte Investitionen zu ermöglichen. So geschehen in vielen Ländern mit Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nullrunden, etc.

Daher rühren ja die Klagen gegen die jeweiligen Besoldungsgesetze und das BVerfG hat nun die Regeln klar aufgestellt, damit die Besoldung ihren verfassungsrechtlichen Zweck auch erfüllen kann -> Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, ...

Und wenn man mal die Preisentwicklung in vielen Bereichen des Lebens betrachtet, hätte hier in den vergangenen 5 Jahren mindestens eine Verdoppelung der Besoldung passieren müssen, damit ein gewisser Lebensstandard überhaupt gehalten werden kann.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: MasterNoname89 in 11.02.2026 17:33Daher rühren ja die Klagen gegen die jeweiligen Besoldungsgesetze und das BVerfG hat nun die Regeln klar aufgestellt, damit die Besoldung ihren verfassungsrechtlichen Zweck auch erfüllen kann -> Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, ...


Landespolitiker wissen natürlich, dass das Klageverfahren bis zur Durchsetzung über zehn Jahre dauern wird. Dann wird neu berechnet, dann wird geprüft, dann müssen alle anderen Bundesländer nachziehen und so weiter. Wahrscheinlich werden es dann in der Summe 20 Jahre sein. Also warum die Aufregung? Man kann doch einfach so weitermachen.

Beamtenhustler

Dratsisch ausgedrückt, aber ja, genau so ist es. Es gibt faktisch auch keinerlei Konsequenzen wenn man das genau so macht. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, muss niemand dafür haften und kein Kopf rollt. Warum also soll der DH es nicht so treiben?

Zerot

Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass es morgen zu einer Einigung kommt?

IchLiebeBeamtentum

#250
Die spannendere Frage ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Länder die Tarifabschlüsse übernehmen und eine mögliche Nichtübernahme damit begründen, dass die  Alimentation sowieso neu berechnet werden?!

MasterNoname89

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 11.02.2026 21:30Landespolitiker wissen natürlich, dass das Klageverfahren bis zur Durchsetzung über zehn Jahre dauern wird. Dann wird neu berechnet, dann wird geprüft, dann müssen alle anderen Bundesländer nachziehen und so weiter. Wahrscheinlich werden es dann in der Summe 20 Jahre sein. Also warum die Aufregung? Man kann doch einfach so weitermachen.

Das Problem ist aber, dass die Klagen ja schon seit über 10 Jahren laufen und mit dem Beschluss jetzt Handlungszwang besteht. So zumindest für Berlin. Die anhängigen Verfahren der anderen Länder werden aber bezugnehmend auf das Urteil zeitnah beschieden werden, woraus dann Handlungszwang für die weiteren Länder folgt. Allein für die Problematik, dass die Reform dann erneut nicht verfassungskonform ist und dagegen erneut Klagen kommen, würde wieder eine entsprechende Zeit "Aufschub" bestehen. Dagegen spricht aber, dass bereits jetzt erhebliche Summen aufgelaufen sind, die irgendwie in die engen Haushalte eingepriesen werden müssen. Ich glaube nicht, dass dies im Interesse der Regierungen ist, das auch weiter in die Zukunft vor sich herzutragen. Ging zwar bis jetzt gut, aber jetzt haben wir auch schon seit fast 3 Jahren eine Rezension und da ist es eben nicht so einfach mal den Haushalt umzuwidmen. Das BVerfG hat ja auch entschieden, dass die Haushaltslage nicht von der amtsangemessenen Alimentation entbindet. Und wenn in Zukunft nur irgendwie noch etwas Handlungsfähigkeit bestehen soll, dann muss es zeitnah umgesetzt werden. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass es sogar im Sinne einzelner Landesregierungen ist, wenn dann ggf. eine AfD Regierung am Zuge ist und diese nicht mehr handlungsfähig ist. Damit würde man sich ja aber auch selbst behindern, sollte man wieder in Regierungsverantwortung kommen. Und da ist aktuell noch keine belastbare Aussage zu treffen, wie die nächsten Landtagswahlen so ausfallen werden.


Zitat von: Zerot in 12.02.2026 07:45Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass es morgen zu einer Einigung kommt?

Das ist vom Ergebnis, welches vermutlich schon lange im Voraus bekannt ist, abhängig und ob die Gewerkschaften es so verkaufen können, dass sie genug getan hätten oder aber ob noch eine vierte Schauspielrunde abgeleistet werden muss, vielleicht mit ein zwei Streiks zuvor?




Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 12.02.2026 08:07Die spannendere Frage ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Länder die Tarifabschlüsse übernehmen und eine mögliche Nichtübernahme damit begründen, dass die  Alimentation sowieso neu berechnet werden?!

Das sehe ich auch so und genau aus dem Grund glaube ich auch nicht wirklich an eine Übernahme des Ergebnisses. Blöd nur, dass eine Besoldungsreform in nahezu allen Bundesländern vermutlich bis nächstes Jahr auf sich warten lässt. Vielleicht übernimmt man ja doch aus großzügigkeit vorerst das Ergebnis, um die späteren Nachzahlungen wenigstens etwas zu verringern und die Beamtenschaft nicht vollends zu verärgern.

Rheini

In NRW hat der MP die Übernahme bereits verkündet.

Zerot


ACDSee

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 12.02.2026 08:07Die spannendere Frage ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Länder die Tarifabschlüsse übernehmen und eine mögliche Nichtübernahme damit begründen, dass die  Alimentation sowieso neu berechnet werden?!

Das wäre m.E. wünschenswert. Ich habe jedoch den Eindruck, mein Besoldungsgesetzgeber sieht mit Übernahme des Tarifergebnisses seine Pflicht als erfüllt an und verkennt darüber hinausgehende Bedarfe zur Neuregelung der angemessenen Alimentation.