Autor Thema: TVÖD 2025 -> AG zahlt erhöhte Schicht-/-wechselschichtzulagen nicht. ????  (Read 47 times)

loyalemployee77

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Hallo Teilnehmer in diesem tollen Forum.

in unserem Betrieb einem großen Flughafen in NRW ,Tarif TVöD-F, wird allen vor 2005 durch den TVÜ in den TVÖD übergeleiteten Mitarbeitern die vor 2005 gewährte , erhöhte Wechselschicht und Schichtdienstzulage vorenthalten.

Begründung seitens BR und AG wäre das man dieses Besitzstand bei aktuellen TVÖD Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt hätte. Es wurde damals seit 2005 den betroffenen eine jeweilige Zulage mit dem Zusatz ALT gezahlt.

Nun beruft sich die Arbeitgeberseite darauf , das es hierzu keine expliziten tariflichen Regelungen geben würde ,und deshalb würden alle Mitarbeiter, die diesen Besitzstand von vor 2005 haben ,KEINE Erhöhung auf die neuen Wechselschicht und Schichtzulagen erhalten.

Diese hätten ja seit 2005 schon überproportional von Ihrem Besitzstand von vor 2005 bis zur aktuellen Tariferhöhung 2025 profitiert.
Frage.:
Ist nicht mit dem VKA Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 16 vom 1. August 2018 klar geregelt das die Tarifverträge weiter gelten bzw. in aktuell übergeleitete Versionen des TVÖD übergehen und somit auch die Wechselschicht und Schichtzulagen durch den AG bzw. Dienstherrn dementsprechend anzupassen, egal ob die Zulagen aus Besitzstand von vor 2005 resultieren oder danach .?



   
« Last Edit: 15.09.2025 00:43 von loyalemployee77 »

loyalemployee77

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Wortlaut Änderungen s.unten da obiges nicht korrekt formuliert war.:

"In unserem Betrieb einem großen Flughafen in NRW ,Tarif TVöD-F, wird allen vor 2005 durch den TVÜ in den TVÖD übergeleiteten Mitarbeitern die vor 2005 gewährte , erhöhte Wechselschicht und Schichtdienstzulage weiter ausgezahlt , aber die aktuelle Erhöhung auf 110 / 200 Eur. wird nicht ausgezahlt mit Berufung auf Besitzstand ALT.

Begründung seitens BR und AG wäre das man dieses Besitzstand bei aktuellen TVÖD Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt hätte. Es wurde damals seit 2005 den betroffenen eine jeweilige Zulage mit dem Zusatz ALT gezahlt und der Betrag liegt z.b bei Wechselschicht mit 143 ca. . unter dem erhöhten Betrag von 200€ mtl. ab dem 01.07.2025.

Nun beruft sich die Arbeitgeberseite darauf , das es hierzu keine expliziten tariflichen Regelungen geben würde ,und deshalb würden alle Mitarbeiter, die diesen Besitzstand von vor 2005 haben ,KEINE Erhöhung auf die neuen Wechselschicht und Schichtzulagen erhalten.

Diese hätten ja seit 2005 schon überproportional von Ihrem Besitzstand von vor 2005 bis zur aktuellen Tariferhöhung 2025 profitiert.
Frage.:
Ist nicht mit dem VKA Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 16 vom 1. August 2018 klar geregelt das die Tarifverträge weiter gelten bzw. in aktuell übergeleitete Versionen des TVÖD übergehen und somit auch die Wechselschicht und Schichtzulagen durch den AG bzw. Dienstherrn dementsprechend anzupassen, egal ob die Zulagen aus Besitzstand von vor 2005 resultieren oder danach .?"