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Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?

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enjoylife85:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2025 12:46 ---
--- Zitat von: enjoylife85 link=topic=126802.msg420599#msg420599

date=1758018588 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2025 08:11 ---zu 1.) Dir wurden die Tätigkeiten (der 9c) doch schon übertragen und du bist somit in der EG9c eingruppiert,
sofern es nicht für die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht erfüllst, dann wärest du in der 9b eingruppiert.

zu 2.) irrelevant, da die Tätigkeiten schon übertragen wurden.

zu 3.) Dir steht also das Entgelt der 9c seit 10/22 zu, allerdings hast du nur für die letzten 6 Monate -wegen §37 - einen Anspruch auf das Entgelt.

--- End quote ---

Danke vorab an alle.

@MoinMoin

Zu deinem Punkt 1, die Voraussetzungen für die Person werden vom AG festgelegt ggf. auch nachträglich?

--- End quote ---
Für die Eingruppierung nicht, die sind in der Entgeltordnung festgelegt und Teil des Tarifvertrages.

--- End quote ---

Lese ich die EO richtig und für EG 9c wird nicht explizit eine neue Anforderung an die Person beschrieben, sondern Bezug auf die Voraussetzungen der EG 9b genommen?

Da ich ja die Voraussetzungen der 9b Nr. 1 nicht erfülle, würde die Möglichkeit über Nr. 2 bestehen und eine Eingruppierung in 9c möglich sein?

Ich frage deshalb genauer nach, da unser Personalamt in Bezug auf Tarifrecht etwas dünn aufgestellt ist.

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