Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Kürzungen bei der Besoldung bei Merheiten die keine Beanten mögen.

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Rheini:
Was passiert eigentlich, wenn man sich folgendes, theoretische Konstellation vorstellt.

In einem Bundesland bekommt eine Partei die Mehrheit. Diese Partei ist mit der Aufgabenerledigung der Beamten nach den Regeln der freiheitlich, demokratischen Grundsätzen, nicht zufrieden.

Nun wird mit einfacher Mehrheit die Besoldung der Beamten um 50% gekürzt.

Der Beamte legt Widerspruch ein. Dieser wird nach einiger Zeit beschieden, natürlich negativ für den Beamten. Der Beamte legt Klage ein, das Gericht sieht einen möglichen Verstoss gegen die Verfassung und legt das Gesetz dem BVerfG vor.

Das urteilt zugunsten des Beamten. Dauer bis dahin, 10-15 Jahre ....

Oder geht sowas schneller?

Ozymandias:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg420147.html#msg420147

Direkte Verfassungsbeschwerde ist möglich. In der Praxis wird immer zuerst auf den Fachgerichtsweg verwiesen.
Theoretisch könnte aber direkt entschieden werden.

GoodBye:
Ich sage es mal so:

Wenn das BVerfG quasi eine Evidenzkontrolle entwickelt, wäre es nur konsequent, wenn bei vorliegender evidenter Verfassungswidrigkeit auch ein Eilrechtsschutz gewährt werden würde. Auch wenn hiermit natürlich nur die beschränkte Überprüfbarkeit gesetzgeberischer Entscheidungen gemeint ist.

Zu decken ist der unmittelbare Bedarf des Beamten und seiner Familie. Wenn die Besoldung offensichtlich die 115% Grenze unterschreitet, und das tut sie, wenn nach festgestellter Verfassungswidrigkeit sich auch im Folgejahr nichts tut, sollte es einen Eiltechtsschutz geben. Beim Bürgergeld gibt es ihn ja auch.

Rheini:
Also max. Unatraktivität der Besoldung ohne Auslösung der Eilbedürftigkeit, wäre das Ziel 🤔.

Thomber:

--- Zitat --- Kürzungen bei der Besoldung bei Merheiten die keine Beanten mögen.
--- End quote ---

Danke. Mein erstes Lachen heute....

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