Unser TV sieht im Paragraph 17 allgemeine Regelungen zu den Stufen Absatz 4 vor, dass bei eingruppierung in eine höhere entgeltgruppe Beschäftigte derjenigen Stufe zugeordnet werden , in der sie mindestens ihr bisheriges tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
wenn ich das zugrunde lege, würde das Vorgehen bei mir ja korrekt sein - von der 8/3 in die 9a/2, oder?