Autor Thema: Stufenzuordnung bei Einstellung  (Read 666 times)

AndreasHL

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Stufenzuordnung bei Einstellung
« am: 16.09.2025 19:35 »
Hallo,

wir Rentner sollen ja länger arbeiten. Als habe ich mich bei einem kommunalen Arbeitgeber beworben und wurde auch genommen.

Obwohl es erst hieß, die Stelle soll schnellstmöglich besetzt werden, dauerte es dann doch sechs Wochen, bis ich den Arbeitsvertrag bekam. Nun ist mir auch klar, warum: bei einer Einstellung zum 01.08. hätte eine Einstufung in die Stufe 6 erfolgen müssen, die ich bis zum 28.02.2025 auch hatte. Durch die Einstellung zum 01.09. konnte ich in Stufe 2 eingestuft werden, was den Arbeitgeber natürlich Geld spart.

Wie könnte man dagegen angehen? Klage? Welche anderen realistischen Möglichkeiten gibt es?

Viele Grüße

Andreas

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Einstellung
« Antwort #1 am: 16.09.2025 20:48 »
So wie man immer miteinander umgeht, wenn man einen Vertrag abschließt.
Du hast deine Vorstellungen was drin steht, der Vertragspartner andere und wenn man sich nicht einig wird über die Konditionen, dann kommt der Vertrag nicht zustande.

Also sage dem AG was deine Bedingungen sind und dann geht es in die nächste Runde der Vertragsverhandlung.

Denn mutmasslich kann der AG dich in Stufe 6 tariflich korrekt einstellen, mindestens via Anerkennung von förderliche Zeiten.

Bubi11

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Antw:Stufenzuordnung bei Einstellung
« Antwort #2 am: 17.09.2025 07:11 »
Naja wenn er dich nicht in Stufe 6 einstellen will dann kommt vermutlich der Vertrag evtl. nicht zustande. Einen gesetzlichen Anspruch hast du hier nicht. ICh würde zumindest versuchen sich dann evtl. auf Stufe 3 zu einigen wenn er denn damit einverstanden ist.

DarkRanger

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Antw:Stufenzuordnung bei Einstellung
« Antwort #3 am: 17.09.2025 07:27 »
Als realistisch würde ich sehen, dass man dann von dem Arbeitsvertrag Abstand nimmt. Wenn der AG der Meinung ist mit solchen Tricks zu arbeiten, dann wird er sehen, dass man entweder ordentlich bezahlte Erfahrung bekommt oder eben nichts.

E15TVL

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Antw:Stufenzuordnung bei Einstellung
« Antwort #4 am: 17.09.2025 07:37 »
[...] dauerte es dann doch sechs Wochen, bis ich den Arbeitsvertrag bekam. Nun ist mir auch klar, warum [...]
Das ist eine ziemlich steile These...

Erklär dem AG doch einfach, dass du von Stufe 6 ausgegangen bist, die du zum 1.8. auch "automatisch" bekommen hättest. Nun bist du zwar traurig, dass es solange gedauert hat, aber dafür nicht nachtragend oder sauer und der AG soll einfach die Stufe 6 via. förderliche Zeiten festsetzen.