Autor Thema: Gewollte Versetzung aber alte Dienststelle lässt mich nicht gehen  (Read 439 times)

NewMoon24

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Hallo ihr Lieben,
leider steht bei mir wieder ein Wechsel an.
Es geht konkret darum, dass ich aktuell für Behörde A, E6 Stufe 3 arbeite aber aufgrund von echt massiv schlechten Bedingungen wechseln möchte. Nun hab ich mich bei Behörde B beworben und zu denselben Konditionen ein Angebot bekommen. Da ich aus der Probezeit raus bin, hat man mir eine Versetzung angeboten. Das Versetzungsgesuch würde auch schon nächste Woche von Behörde B an Behörde A geschickt werden. Zeitgleich sagte mir Behörde B auch, dass eine Versetzung also ein Wechsel bis zu 3 Monate dauern kann.

Ich müsste also im Prinzip nur noch bis maximal Jahresende bei Behörde A arbeiten und wäre dann zu Beginn des neuen Jahres bei Behörde B ohne das ich wieder zurück muss. Allerdings habe ich etwas Angst davor, dass mich Behörde A nicht gehen lässt und dass ich zb. wieder zurück muss dahin falls ich bei Behörde B irgendwas mal falsch mache.

Zudem habe ich auch ein persönliches Gespräch bei meiner jetzigen Leitung vor dem Einreichen des Wechselgesuchs bekommen. Ich weiß hier überhaupt nicht was ich als Gründe für den Wechsel angeben sollte ohne dass mir das jetzt noch Probleme bereitet. Wie komme ich also am besten und schnellsten da weg? Hättet ihr eine Idee? Meine derzeitige Behörde A war sogar schon öfter aufgrund der Zustände in der Regionalpresse... Es wird daher ein nicht wohl fühlen auf taube Ohren stoßen vermutlich...

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

LG
NewMoon

Tagelöhner

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Behörde A und Behörde B = Dienststellen des gleichen Bundeslandes (Arbeitgebers)? Dann läuft das in der Tat über ein Versetzungsgesuch und bilateralen Absprachen, ab wann die Versetzung erfolgt. Oftmals ist hier auch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ein gewöhnlicher Weg. Wenn die abgebende Behörde A blockt, ist formale Kündigung bei Behörde A möglich und Neuvertrag bei Behörde B. Hierbei dürfte vermutlich nicht mal eine neue Probezeit fällig werden. Vielleicht kennen sich da aber andere hier im Forum noch besser aus.

NewMoon24

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Vielen Dank für deine Antwort. Ja es ist beim Land (Tv-L) im selben Bundesland. In derselben Stadt.

 Wenn ich kündige würde dann nicht auch eine neue Probezeit anfallen? Und dieselbe Stufe wie jetzt dann zu kriegen wäre evtl auch schwierig?

MoinMoin

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Vielen Dank für deine Antwort. Ja es ist beim Land (Tv-L) im selben Bundesland. In derselben Stadt.

 Wenn ich kündige würde dann nicht auch eine neue Probezeit anfallen? Und dieselbe Stufe wie jetzt dann zu kriegen wäre evtl auch schwierig?
Nein
Jain

troubleshooting

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...Ich müsste also im Prinzip nur noch bis maximal Jahresende bei Behörde A arbeiten und wäre dann zu Beginn des neuen Jahres bei Behörde B ohne das ich wieder zurück muss. Allerdings habe ich etwas Angst davor, dass mich Behörde A nicht gehen lässt und dass ich zb. wieder zurück muss dahin falls ich bei Behörde B irgendwas mal falsch mache....


Hier im Bundesland gibt es inzwischen die Regel, dass die Altbehörde eine Versetzung max. 6 Monate verzögern darf. Allerdings kannst du da durchaus inoffiziell Einfluss nehmen. Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit. Geh nicht allein rein, sondern nimm zB Personalrat mit.
Ich hab seinerseits ganz offen gesagt, dass mir bewusst ist, dass sie es verzögern können. Als Angebot 2 Möglichkeiten:
1. Wir einigen uns auf einen recht frühen Wechseltermin und ich bringe die Projekte alle auf einen übergabefähigen Stand bzw. bereite eine saubere Übergabe vor und mache diese dann. Und, bin im wichtigen Bedarfsfall bei Fragen nicht aus der Welt. oder
2. Ich bin bis zum (verzögerten) letzten Tag da, lasse pünktlichst zum Feierabend alles fallen und genauso liegen und vergesse zu diesem Zeitpunkt auch alles, was ich bis dahin getan habe.

Das war übrigens die Antwort auf eben die Drohung, dass die Leitung die Versetzung ja bis zu 6 Monate schieben kann.

Zum 2. Teil der Angst zurückzumüssen, kommt es auf die Ausgestaltung an. Hast du, wie Tagelöhner schreibt zuerst eine Umsetzung mit Ziel der Versetzung, ist es wie eine Probezeit mit Rückfalloption zu sehen.
Kündigst du, hast du aber auch Probezeit.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass keine vernünftige (!) Arbeitsstelle bzw. Vorgesetze gibt, die einen bei einem (!) Fehler zurückschicken. In dem Fall wäre es eh der falsche Job mMn.