...Ich müsste also im Prinzip nur noch bis maximal Jahresende bei Behörde A arbeiten und wäre dann zu Beginn des neuen Jahres bei Behörde B ohne das ich wieder zurück muss. Allerdings habe ich etwas Angst davor, dass mich Behörde A nicht gehen lässt und dass ich zb. wieder zurück muss dahin falls ich bei Behörde B irgendwas mal falsch mache....
Hier im Bundesland gibt es inzwischen die Regel, dass die Altbehörde eine Versetzung max. 6 Monate verzögern darf. Allerdings kannst du da durchaus inoffiziell Einfluss nehmen. Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit. Geh nicht allein rein, sondern nimm zB Personalrat mit.
Ich hab seinerseits ganz offen gesagt, dass mir bewusst ist, dass sie es verzögern können. Als Angebot 2 Möglichkeiten:
1. Wir einigen uns auf einen recht frühen Wechseltermin und ich bringe die Projekte alle auf einen übergabefähigen Stand bzw. bereite eine saubere Übergabe vor und mache diese dann. Und, bin im wichtigen Bedarfsfall bei Fragen nicht aus der Welt. oder
2. Ich bin bis zum (verzögerten) letzten Tag da, lasse pünktlichst zum Feierabend alles fallen und genauso liegen und vergesse zu diesem Zeitpunkt auch alles, was ich bis dahin getan habe.
Das war übrigens die Antwort auf eben die Drohung, dass die Leitung die Versetzung ja bis zu 6 Monate schieben kann.
Zum 2. Teil der Angst zurückzumüssen, kommt es auf die Ausgestaltung an. Hast du, wie Tagelöhner schreibt zuerst eine Umsetzung mit Ziel der Versetzung, ist es wie eine Probezeit mit Rückfalloption zu sehen.
Kündigst du, hast du aber auch Probezeit.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass keine vernünftige (!) Arbeitsstelle bzw. Vorgesetze gibt, die einen bei einem (!) Fehler zurückschicken. In dem Fall wäre es eh der falsche Job mMn.