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GRV- und Steuerbefreiung für Rentner
Ozymandias:
Mal schauen was genau im Entwurf steht. Ein GGF bekommt ja auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, falls das eines der Kriterien ist.
Wird ggf. sowieso ein Fall für die Gerichte. Warum soll ein alter Arbeiter 2k steuerfrei verdienen können, ein alter Selbständiger hingegen nicht. Die denken auch öfter übers Weitermachen/Aufhören nach.
Minijobs mit Pauschalbesteuerung gab es ja schon als Alternative.
Polen hat es glaube ich entgegengesetzt gemacht. Junge Leute müssen nach Berufseinstieg weniger Steuern zahlen, damit mehr zur Familiengründung etc. zur Verfügung steht, was mehr Sinn macht als Geschenke für Greise.
Ozymandias:
https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/78Y4IQIhj3bqsDEerJU5Nn/6e69ac3893a632402edeb79e47806bd1/Gutachten_Kirchhof_Aktivrente.pdf
Hatte jemand im Forum hier in einem anderen Thema verlinkt. Für Leute die es interessiert.
Faunus:
--- Zitat von: Ozymandias am 17.09.2025 16:38 ---Polen hat es glaube ich entgegengesetzt gemacht. Junge Leute müssen nach Berufseinstieg weniger Steuern zahlen, damit mehr zur Familiengründung etc. zur Verfügung steht, was mehr Sinn macht als Geschenke für Greise.
--- End quote ---
Naja. Polen ist zutiefst katholisch & konservativ und verteufelt alles, was nicht "Kinder produzieren" bedeutet, deshalb auch die exklusive Stellung von jungen Ehepaaren!
Übrigens aus dem Wahlprogramm der AFD:
--- Zitat ---Die AfD plant „vor allem eine signifikante Erhöhung“ der Renten.
--- End quote ---
...und deren Gegenfinanzierung ist Humbug!
bebolus:
--- Zitat von: Finanzer am 17.09.2025 11:41 ---Die Frage ist doch, welche Rentern tatsächlich davon Gebrauch machen werden.
Ich sehe hier weniger den Handwerker, dem die Knochen schon mit 55 gehörig wehtun, sondern eher den Rechtsanwalt, der für ein paar Stunden ins Büro kommt, seine Unterschrift unter die Schriftsätze der Sherpas druntersetzt, 2000 Euro steuerfrei kassiert und sich wieder zum Tennisclub begibt.
--- End quote ---
Darf dann auch der Pensionär 2k steuerfrei hinzuverdienen oder lauert hier schon der nächste Streit vorm BVerfG?
GoodBye:
Nein, man darf bis zu einer Höchstgrenze hinzuverdienen, so z.B. in NRW. Diese beträgt 100% der Bezüge der erreichten Besoldungsgruppe in der Endstufe, die für die Versorgung maßgeblich ist. Danach wird auf die Versorgung angerechnet.
Die Steuerfreiheit ist nicht das Problem.
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