Guten Tag, ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker abgeschlossen und bin seit 3,5 Jahren im IT-Bereich in Bayern in der Entgeltgruppe E9 eingruppiert. Nach Einschätzung meiner Führungskraft entsprechen meine derzeitigen Aufgaben jedoch dem Tätigkeitsmerkmal einer E11-Stelle.
Die Personalabteilung teilte mir mit, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei, da hierfür zwingend ein abgeschlossenes Studium erforderlich sei. Eine entsprechende Regelung konnte ich bisher jedoch nicht in den Bestimmungen des TVöD finden.
Daher meine Frage: Ist es korrekt, dass ab Entgeltgruppe E10 grundsätzlich ein Studium vorausgesetzt wird, oder kann eine Höhergruppierung auch auf Grundlage gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgen?
Vielen Dank im Vorsus!