Autor Thema: Bitte um Interpretationshilfe bei DV Gleitzeit  (Read 84 times)

KoDo361

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Hallo Schwarmgehirn,

da im Moment alle, die im Haus kompetent antworten können, abwesend sind, hoffe ich hier um Hilfe. Es geht um einen Punkt in unserer DV Gleitzeit:

Zeitguthaben der Abteilungsleitungen werden monatlich nur bis zur Höhe von 50 Stunden auf den Folgemonat übertragen. Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.

Heißt:
Alles über 50 Std. wird monatlich gekappt. Das gekappte Zeitguthaben ist mir dem Lohn abgegolten, (ab hier wird es für uns unverständlich) außer (oder nur wenn?) ein Einzelvertrag besteht.

In meiner Interpretation ist der ganze Punkt gegenstandslos und kann ersatzlos entfernt werden, weil der 2. Teil von Satz 2 ohnehin alles aufhebt. Richtig?

Ich hoffe, jemand kann mir aus meiner Verwirrung raushelfen.

VG KoDo361

flip

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Antw:Bitte um Interpretationshilfe bei DV Gleitzeit
« Antwort #1 am: 18.09.2025 13:26 »

Zeitguthaben der Abteilungsleitungen werden monatlich nur bis zur Höhe von 50 Stunden auf den Folgemonat übertragen. Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.

Heißt:


Das Zeitguthaben ist nicht mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern du Abteilungsleitung bist und keine einzelvertragliche Vereinbarungen zu Zeitguthaben getroffen wurde.

KoDo361

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Antw:Bitte um Interpretationshilfe bei DV Gleitzeit
« Antwort #2 am: 18.09.2025 15:40 »
Das Zeitguthaben ist nicht mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern du Abteilungsleitung bist und keine einzelvertragliche Vereinbarungen zu Zeitguthaben getroffen wurde.

Danke!! Das ist genau das, was mir auch aufgestoßen ist. Mir fehlt das Wörtchen 'nicht' - allerdings hätte ich es woanders hin verortet:

Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies nicht aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.
[/i]

So oder so, im Ergebnis kommen beide Versionen aufs gleiche Ergebnis. Richtig?

VG KoDo

flip

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Antw:Bitte um Interpretationshilfe bei DV Gleitzeit
« Antwort #3 am: 18.09.2025 18:41 »
Nein deine Version ist im Ergebnis genau das Gegenteil.

Bis 50 Stunden werden in den nächsten Monat übertragen.

+ bist du Abteilungleitung
+ hast du mehr als 50 Stunden Zeitguthaben
+ hast du eine Klausel im Vertrag, dass Stunden über 50 als abgegolten gelten
= Zeitguthaben über 50 Stunden ist futsch
« Last Edit: 18.09.2025 18:48 von flip »