Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Bitte um Interpretationshilfe bei DV Gleitzeit

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KoDo361:
Hallo Schwarmgehirn,

da im Moment alle, die im Haus kompetent antworten können, abwesend sind, hoffe ich hier um Hilfe. Es geht um einen Punkt in unserer DV Gleitzeit:

Zeitguthaben der Abteilungsleitungen werden monatlich nur bis zur Höhe von 50 Stunden auf den Folgemonat übertragen. Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.

Heißt:
Alles über 50 Std. wird monatlich gekappt. Das gekappte Zeitguthaben ist mir dem Lohn abgegolten, (ab hier wird es für uns unverständlich) außer (oder nur wenn?) ein Einzelvertrag besteht.

In meiner Interpretation ist der ganze Punkt gegenstandslos und kann ersatzlos entfernt werden, weil der 2. Teil von Satz 2 ohnehin alles aufhebt. Richtig?

Ich hoffe, jemand kann mir aus meiner Verwirrung raushelfen.

VG KoDo361

flip:

--- Zitat von: KoDo361 am 18.09.2025 11:25 ---
Zeitguthaben der Abteilungsleitungen werden monatlich nur bis zur Höhe von 50 Stunden auf den Folgemonat übertragen. Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.

Heißt:


--- End quote ---

Das Zeitguthaben ist nicht mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern du Abteilungsleitung bist und keine einzelvertragliche Vereinbarungen zu Zeitguthaben getroffen wurde.

KoDo361:

--- Zitat von: flip am 18.09.2025 13:26 ---Das Zeitguthaben ist nicht mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern du Abteilungsleitung bist und keine einzelvertragliche Vereinbarungen zu Zeitguthaben getroffen wurde.

--- End quote ---

Danke!! Das ist genau das, was mir auch aufgestoßen ist. Mir fehlt das Wörtchen 'nicht' - allerdings hätte ich es woanders hin verortet:

Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies nicht aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.
[/i]

So oder so, im Ergebnis kommen beide Versionen aufs gleiche Ergebnis. Richtig?

VG KoDo

flip:
Nein deine Version ist im Ergebnis genau das Gegenteil.

Bis 50 Stunden werden in den nächsten Monat übertragen.

+ bist du Abteilungleitung
+ hast du mehr als 50 Stunden Zeitguthaben
+ hast du eine Klausel im Vertrag, dass Stunden über 50 als abgegolten gelten
= Zeitguthaben über 50 Stunden ist futsch

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