Beamte und Soldaten > Beamte Bayern
"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
			Mingara:
			
			Ein Markenzeichen dieses Forums ist es, zunächst den Themenersteller Unwissenheit, Inkompetenz oder Etwaiges zu unterstellen. Und da fragt man sich, warum das Beamtentum seinen Charakterzug des missmutigen Korinthers nicht abgelegen konnte.
Ich weiß sehr wohl, dass es unterschiedliche Tarifrunden gibt, aber meist hat man sich im Land Bayern ja mehr oder weniger fast punktgleich den Bundesbeschlüssen angeschlossen. 
Dennoch danke für die fundierten Antworten. 
		
			Muenchner82:
			
			
--- Zitat von: Mingara am 25.09.2025 12:44 ---...aber meist hat man sich im Land Bayern ja mehr oder weniger fast punktgleich den Bundesbeschlüssen angeschlossen.
--- End quote ---
Das stimmt einfach überhaupt nicht. Was man sagen kann ist, dass beim TvÖD Bund/VKA und TV-L die Laufzeiten und damit die Verhandlungsrunden bis vor eingen Jahren zeitlich deutlich näher beieinander waren, dadurch konnte dieser Eindruck vielleicht entstehen. 
		
			Kingrakadabra:
			
			Was ist daran "missmutig", wenn man auf (offensichtliche) Unrichtigkeiten hinweist?
Klar, dem TE gleich Unwissenheit zu unterstellen, naja. Ein gewisses Mindestmaß an Kenntnis der Besoldung sollte jedoch gegeben sein. Ein bisschen Rechtschreibung sollte man zudem auch im ÖD beherrschen. :)
VG
Hage
		
			Mingara:
			
			@King
Ich bin offen für deine orthographischen Ratschläge und Verbesserungshinweise, schieß los?
		
			ProfTii:
			
			Mich würde interessieren, ob ihr unter dem Aspekt, dass Dobrindt einen Gesetzesentwurf zur Besoldung der Bundesbeamten einbringen will, weiterhin haltet.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Länder sich hier bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundestags eher hieran, als an den Ergebnissen aus der Tarifverhandlung TV-L orientieren könnten. Wäre schwer zu vertreten, wenn die Bundesbeamten unabhängig von den Tarifverhandlungen nochmal zusätzlich 10-15% mehr bekommen würden und die Landesbeamten analog zum TV-L-Ergebnis 2,5%.
Klar gibt es die Systematik: TVöD - Bundesbeamte, TV-L - Landes- u. Kommunalbeamte. Aber die ist ja nicht festgeschrieben und die Landesgesetzgeber können, was die Beamtenbesoldung angeht, grundsätzlich hiervon unabhängig beschließen wie sie lustig sind.
Die Zahlen sind natürlich sehr optimistisch gewählt, aber ihr versteht sicherlich worauf ich hinaus will.
		
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