[/quote]
Ich meine das wurde in NRW auch bereits mal praktiziert, wurde aber fallengelassen.
Aber so oder so gibt es ja keinen Automatismus bei der Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamtenbereich.
ABER auch Bayern muss zu jeder Zeit aA. Mal gespannt was den Bayern ins Pflichtenheft geschrieben wird.
[/quote]
Jein. Im neuesten Urteil des BVerfg wurde auf der zweiten Prüfstufe nach dem Vergleich mit dem Medianeinkommem auch auf den Vergleich mit verschiedenen Volkswirtschaftsgrößen verwiesen, u a den Tariflohnindex. Insofern ist dieser Automatismus zumindest mittelbar vom BVerfG vorgegeben. Dies ist auch für Bayern bindend.