Autor Thema: Erwerbsminderungsrente und die VBL  (Read 2582 times)

Maikäfer

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Erwerbsminderungsrente und die VBL
« am: 19.09.2025 21:11 »
Hallo alle zusammen,
ich arbeite seit 2017 im TVöD und zahle seit einer Veränderung meines Arbeitsvertrags seit März 2019 in die VBL Klassik ein.
Nun bin ich leider schon länger krank und bekomme nun von der Deutschen Rentenversicherung eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, die rückwirkend zum Dezember 2024 bewilligt wurde. Vorher habe ich 1,5 Jahre Krankengeld erhalten. Das letzte Mal selbst in die VBL eingezahlt habe ich also im Sommer 2023.

Nun habe ich drei Fragen:

1) Habe ich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der VBL? Ich habe etwas von 60 Umlagemonaten Wartezeit gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern die Zeit des Krankengeldes damit reingezählt wird.

2) Gibt es eine Frist, bis wann ich die Erwerbsminderungsrente der VBL beantragt haben muss? Ich habe den Bescheid der DRV erst Ende August bekommen.

3) welchen Einfluss auf die spätere Altersrente der VBL hat es, wenn ich jetzt Erwerbsminderungsrente beantrage? "Verbrauche" ich damit meinen Anspruch für später jetzt schon? (ich weiß, die Frage ist wahrscheinlich etwas dumm, aber ich kenne mich nicht aus).

Vielen Dank im Voraus!

SozPädBW

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #1 am: 20.09.2025 11:37 »
Ich habe mal nachgerechnet. Du kommst nicht auf die 60 Monate und hast insofern auch bisher keinen Anspruch auf die VBL Rente.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #2 am: 20.09.2025 21:51 »
Ich habe mal nachgerechnet. Du kommst nicht auf die 60 Monate und hast insofern auch bisher keinen Anspruch auf die VBL Rente.

Ah, das habe ich befürchtet. Danke dir trotzdem.
Habe ich irgendeine Möglichkeit das, was ich eingezahlt habe, zurückzubekommen, sollte ich vor Errreichen der 60 Monate aus dem TVöD ausscheiden?

Fettschwanzmaki

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #3 am: 20.09.2025 22:58 »
Ja, das geht.

https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung

Dort steht alles, was Du brauchst.

Aber bitte das Folgende noch einmal prüfen - notfalls bei der VBL nachfragen!

https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten

"Gemäß den Tarifverträgen von Bund und Ländern wird nach Ablauf des sechswöchigen Zeitraums bis längstens zur 39. Woche Krankengeld von der Krankenkasse und Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt.

In dieser Zeit ohne Gehalt werden weiterhin Versorgungspunkte in der VBLklassik erworben. Grundlage für die Berechnung ist dabei ein fiktives Entgelt, welches sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.

Nach Beendigung des Krankengeldzuschusses erfolgen keine weiteren Umlage- und Beitragszahlungen in die Pflichtversicherung. Die Dauer der Krankheit wird vom Arbeitgeber an die VBL gemeldet."

Es besteht also die Möglichkeit, dass Du die 60 Mon. doch erfüllt hast.

03/19 bis (angenommen) 06/2023= 52 Mon. plus ca. 9 Mon. "fiktives Gehalt" - könnte also gerade passen.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #4 am: 25.09.2025 21:10 »
Ja, das geht.

https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung

Dort steht alles, was Du brauchst.

Aber bitte das Folgende noch einmal prüfen - notfalls bei der VBL nachfragen!

https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten

"Gemäß den Tarifverträgen von Bund und Ländern wird nach Ablauf des sechswöchigen Zeitraums bis längstens zur 39. Woche Krankengeld von der Krankenkasse und Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt.

In dieser Zeit ohne Gehalt werden weiterhin Versorgungspunkte in der VBLklassik erworben. Grundlage für die Berechnung ist dabei ein fiktives Entgelt, welches sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.

Nach Beendigung des Krankengeldzuschusses erfolgen keine weiteren Umlage- und Beitragszahlungen in die Pflichtversicherung. Die Dauer der Krankheit wird vom Arbeitgeber an die VBL gemeldet."

Es besteht also die Möglichkeit, dass Du die 60 Mon. doch erfüllt hast.

03/19 bis (angenommen) 06/2023= 52 Mon. plus ca. 9 Mon. "fiktives Gehalt" - könnte also gerade passen.

Vielen Dank für dein Feedback!
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal gestellt und dann sehen wir ja, ob ich die 60 Monate erfüllt habe.

Eine Frage habe ich noch: wird durch die VBL nochmal ein ärztliches Gutachten veranlasst? Oder reicht es, dass die DRV mir die befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt hat?

Johann

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #5 am: 25.09.2025 21:25 »
Eine Frage habe ich noch: wird durch die VBL nochmal ein ärztliches Gutachten veranlasst? Oder reicht es, dass die DRV mir die befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt hat?
Die VBL zahlt, wenn die DRV zahlt bzw. den Bescheid übersandt hat. Ohne eigene Prüfung.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #6 am: 25.09.2025 21:32 »
Eine Frage habe ich noch: wird durch die VBL nochmal ein ärztliches Gutachten veranlasst? Oder reicht es, dass die DRV mir die befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt hat?
Die VBL zahlt, wenn die DRV zahlt bzw. den Bescheid übersandt hat. Ohne eigene Prüfung.

Vielen Dank!
Das sind gute Neuigkeiten. Das Verfahren der DRV war echt langwierig, da bin ich froh, dass das nicht noch einmal von vorne losgeht.

Rentenonkel

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #7 am: 26.09.2025 07:57 »
Zu Frage 1:

Hier kommt es auf die Details an:

Einen Anspruch auf VBL Rente hat man dann, wenn man im Leistungsfall, also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Rente wegen Erwerbsminderung, bereits 60 Monate hat. Diese 60 Monate waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt.

Eine Beitragserstattung kommt auch nicht in Betracht, da

a) bei einer befristeten Rente das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, man also grundsätzlich noch gar nicht aus dem ÖD ausgeschieden ist und

b) durch die Monate, in denen nach Eintritt des Versicherungsfalles noch Beiträge (zum Beispiel wegen Krankengeld) eingezahlt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt die 60 Monate erfüllt sein dürften. Daraus kann man dann, sobald man eine Altersrente hat, einen Anspruch realisieren.

zu Frage 2: Grundsätzlich innerhalb von drei Kalendermonaten nach Rentenbeginn, danach startet die Rente erst in dem Monat, in dem sie beantragt wurde

zu Frage 3: Durch die Hochrechnung der Rente wirkt sich der Bezug der VBL Rente während einer Erwerbsminderung für die Berechnung der späteren Altersrente rentensteigernd aus, da der Rentenbezug selbst als anrechenbare Zeit anerkannt wird. Der Verzicht auf die Rente würde daher bedeuten, dass man nicht nur jetzt, sondern auch bei der späteren Altersrente tatsächlich weniger Geld hätte.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #8 am: 26.09.2025 22:21 »
Zu Frage 1:

Hier kommt es auf die Details an:

Einen Anspruch auf VBL Rente hat man dann, wenn man im Leistungsfall, also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Rente wegen Erwerbsminderung, bereits 60 Monate hat. Diese 60 Monate waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt.

Eine Beitragserstattung kommt auch nicht in Betracht, da

a) bei einer befristeten Rente das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, man also grundsätzlich noch gar nicht aus dem ÖD ausgeschieden ist und

b) durch die Monate, in denen nach Eintritt des Versicherungsfalles noch Beiträge (zum Beispiel wegen Krankengeld) eingezahlt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt die 60 Monate erfüllt sein dürften. Daraus kann man dann, sobald man eine Altersrente hat, einen Anspruch realisieren.

zu Frage 2: Grundsätzlich innerhalb von drei Kalendermonaten nach Rentenbeginn, danach startet die Rente erst in dem Monat, in dem sie beantragt wurde

zu Frage 3: Durch die Hochrechnung der Rente wirkt sich der Bezug der VBL Rente während einer Erwerbsminderung für die Berechnung der späteren Altersrente rentensteigernd aus, da der Rentenbezug selbst als anrechenbare Zeit anerkannt wird. Der Verzicht auf die Rente würde daher bedeuten, dass man nicht nur jetzt, sondern auch bei der späteren Altersrente tatsächlich weniger Geld hätte.

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

Zweite Frage: sagen, wir ich habe tatsächlich haarscharf die 60 Monate voll und bekomme die Rente. Der Rentenbeginn wurde ja rückwirkend festgelegt und dadurch sind die 3 Monate nach Rentenbeginn schon lange verstrichen gewesen, als ich den Bescheid überhaupt bekommen habe und von der Rente erfahren habe. Zählen die 3 Monate nochmal neu nach Zustellung des Bescheids? Oder anders gefragt: habe ich Chancen, dass ich eine Rückzahlung der Rente ab dem rückwirkenden Beginn im Dez 24 bekomme?

Vielen Dank im Voraus!

clarion

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #9 am: 26.09.2025 23:21 »
Die Rente bekommst Du rückwirkend,  müsstest aber im Gegenzug Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zurück zahlen.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #10 am: 26.09.2025 23:52 »
Die Rente bekommst Du rückwirkend,  müsstest aber im Gegenzug Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zurück zahlen.

Betrifft das auch die Betriebsrente? Also geht das, was ich rückwirkend bekomme, an die Krankenkasse bzw. Arge? Oder betrifft das nur die Rente der DRV?

Rentenonkel

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #11 am: 29.09.2025 08:36 »

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

Wie ich es bereits geschrieben habe geht es bei dem Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung darum, ob man zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rente bei der DRV startet, bereits die 60 Monate voll hat. Nur dann sind die Voraussetzungen der Betriebsrente bei Erwerbsminderung erfüllt.

Bei der Frage der (späteren) Altersrente wird erneut geprüft, ob es gelungen ist, bis zu dem Zeitpunkt die 60 Monate zu erfüllen. Dabei zählen dann auch die Zeiten mit, in denen der Arbeitgeber zunächst auch über den ursprünglichen Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente weiter Beiträge eingezahlt hat.

So kann es sein, dass zwar die 60 Monate für die Altersrente durch das Krankengeld erfüllt sind (und das zeigt dir auch das VBL Konto an), nicht aber die 60 Monate für eine Erwerbsminderungsrente, weil der Rentenbeginn der Rente der DRV in der Vergangenheit liegt und so die Monate nach dem Rentenbeginn der DRV Rente wieder raus gerechnet werden müssen.

Die zweite Frage kann ich Dir nicht belastbar beantworten. Selbst wenn das so wäre, müsstest Du, wie bereits von clarion erwähnt, mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur klären, ob Du dort davon nicht etwas zurück zahlen müsstest.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #12 am: 30.09.2025 20:53 »

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

Wie ich es bereits geschrieben habe geht es bei dem Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung darum, ob man zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rente bei der DRV startet, bereits die 60 Monate voll hat. Nur dann sind die Voraussetzungen der Betriebsrente bei Erwerbsminderung erfüllt.

Bei der Frage der (späteren) Altersrente wird erneut geprüft, ob es gelungen ist, bis zu dem Zeitpunkt die 60 Monate zu erfüllen. Dabei zählen dann auch die Zeiten mit, in denen der Arbeitgeber zunächst auch über den ursprünglichen Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente weiter Beiträge eingezahlt hat.

So kann es sein, dass zwar die 60 Monate für die Altersrente durch das Krankengeld erfüllt sind (und das zeigt dir auch das VBL Konto an), nicht aber die 60 Monate für eine Erwerbsminderungsrente, weil der Rentenbeginn der Rente der DRV in der Vergangenheit liegt und so die Monate nach dem Rentenbeginn der DRV Rente wieder raus gerechnet werden müssen.

Die zweite Frage kann ich Dir nicht belastbar beantworten. Selbst wenn das so wäre, müsstest Du, wie bereits von clarion erwähnt, mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur klären, ob Du dort davon nicht etwas zurück zahlen müsstest.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich werde abwarten, was die VBL zu meinem Antrag sagt und danach alles weitere mit Arge etc abklären. :)