Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung während Elternzeit
SozPädBW:
Sorry, da es sich um den TV-V handelt, besteht tatsächlich kein Anspruch. Alles Gute!
Kryne:
Ich verstehe nicht warum es keine JSZ geben sollte.
Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, ob du in Elternzeit bist oder nicht.
Man könnte sich jetzt streiten, welche Monate angerechnet werden oder nicht. Da blicke ich beim TV-V jetzt auch nicht wirklich durch.
Du bist nach der Geburt übrigens auch nicht sofort in Elternzeit, sondern erstmal mindestens 8 Wochen im Mutterschutz. Erst danach beginnt die Elternzeit.
Ich würde mir hier auf jeden Fall nochmal professionellen Rat von einem Anwalt holen. Ganz egal was Leute hier im Forum schreiben, das wird dir ja alles nichts helfen. Dein AG hat bereits angekündigt dir nichts zahlen zu wollen, ohne Anwalt wirst du hier selbst also vermutlich nicht mehr viel ausrichten können.
andi1504:
Natürlich hast Du Anspruch auf Sonderzahlung entsprechend § 16 TV-V:
1. Du stehst am 1. Dezember in einem "Arbeitsverhältnis". § 16 nennt wörtlich "Arbeitsverhältnis" und nicht Beschäftigungsverhältnis.
2. Sollte die Mutterschutzfrist im November, also vor dem 01.12., enden, wird die Sonderzahlung um 1/12 gekürzt.
McOldie:
ich gehe auch davon aus, dass ein Anspruch besteht, da das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht. Fraglich ist m.E. jedoch die Höhe. Die Zuwendung wird für jeden Monat in dem kein Entgelt nach § 6 gezahlt wird um 1.12. gekürzt. Der während der Schutzfristen gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist jedoch kein Entgelt im Sinne des § 6. Somit müsste die Zuwendung für jeden Monat in dem der Zuschuss gezahlt wird um 1/12 gekürzt werden.
marvie:
Guten Morgen,
ja du stehst am 01. Dezember noch im Arbeitsverhältnis, das wurde hier bereits mehrfach richtig erkannt. Dein Arbeitsverhältnis ruht lediglich!
Du hast Anspruch auf mindestens 100 v. H. des dir im Oktober zustehenden Arbeitsentgeltes (§16 Satz 2TV-V) - und genau da liegt das Problem! Wieviel Arbeitsentgelt steht dir im Oktober zu wenn ab Ende September das Arbeitsverhältnis ruht?
Alles Gute euch,
Viele Grüße Frank
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