Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenvorweggewährung
Coco25:
Hallo miteinander,
Ich habe folgenden Fall. Ich war insgesamt 10+ Jahre im ÖD im Hochschulbereich tätig. Nun steht ein Wechsel zum Land Berlin in der Bezirksverwaltung bevor. Zwischen meinem letzten Arbeitsvertrag und dem anvisierten Beginn des neuen Arbeitsvertrags liegt eine unschädliche Unterbrechung. Laut der Personalstelle kann mir gemäß §16 Abs. 2 S. 3 TV-L maximal Stufe 3 gewährt werden (einschlägige Zeiten) und keine Restlaufzeiten angerechnet werden, da es sich nicht um den selben Arbeitgeber handelt. Förderliche Zeiten würden nicht greifen, weil es genügend qualifizierte Bewerber gab. Das ist natürlich bitter, weil ich schon Stufe 5 erreicht hatte und jetzt quasi 7 Jahre warten müsste, um wieder dort anzukommen, wo ich war. Ich habe gefragt, ob eine Stufenvorweggewährung möglich sei. Daraufhin hieß es, dass dieses Instrument wohl generell nicht angewendet wird in diesem Bezirk. Hat jemand Erfahrung damit und vielleicht noch Ideen, wie ich weiter argumentieren könnte?
Vielen Dank im Voraus.
FearOfTheDuck:
Wenn der AG bei "kann" nicht "will", hast du ziemlich schlechte Karten. Das "muss" scheint er bereits geprüft zu haben.
Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
Rowhin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.09.2025 11:52 ---Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
--- End quote ---
Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.
An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.
Coco25:
--- Zitat von: Rowhin am 23.09.2025 11:59 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.09.2025 11:52 ---Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
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Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.
An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.
--- End quote ---
Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich hatte schon gesagt, dass alles unter einer Stufe 4 für mich nicht in Frage kommt. Dann kam das "Angebot" und jetzt habe ich noch Bedenkzeit.
Gibt es eigentlich formal irgendeine Möglichkeit für mich zu überprüfen, ob die förderlichen Zeiten nicht doch greifen? Eigentlich ist man als Bewerber:in komplett ausgeliefert und muss darauf vertrauen, dass die Aussagen der Personalstelle, dass es genügend qualifizierte Mitkonkurrent:innen gab, auch stimmen. Natürlich kann das Bewerbungsverfahren aber auch so ausgelegt werden, wie es gerade passt...
Organisator:
--- Zitat von: Coco25 am 24.09.2025 06:47 ---
--- Zitat von: Rowhin am 23.09.2025 11:59 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.09.2025 11:52 ---Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
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Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.
An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.
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Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich hatte schon gesagt, dass alles unter einer Stufe 4 für mich nicht in Frage kommt. Dann kam das "Angebot" und jetzt habe ich noch Bedenkzeit.
Gibt es eigentlich formal irgendeine Möglichkeit für mich zu überprüfen, ob die förderlichen Zeiten nicht doch greifen? Eigentlich ist man als Bewerber:in komplett ausgeliefert und muss darauf vertrauen, dass die Aussagen der Personalstelle, dass es genügend qualifizierte Mitkonkurrent:innen gab, auch stimmen. Natürlich kann das Bewerbungsverfahren aber auch so ausgelegt werden, wie es gerade passt...
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Die Anerkennung von förderlichen Zeiten ist eine Kann-Regelung, um dem AG zu ermöglichen, tarifkonform eine höhere Stufe zu gewähen. Es gibt insoweit keinen Automatismus oder Kontrollmöglichkeit, da es sich um eine Entscheidung nur aufseiten des AG handelt.
Wie es immer bei Verhandlungen ist - wenn die Gegenseite auf deine Forderungen nicht eingehen möchte, muss sie es auch nicht.
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