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Familienzuschlag bei Wohnsitzverlagerung Ehefrau ins Drittland (Kanada)
Beamtenschorsch:
Guten Abend,
ich erhalte derzeit den Familienzuschlag Stufe 2 (verheiratet, 1 Kind). Derzeit leben wir (Frau, Kind, Ehefrau) in DE. Frau ist Angestellte ich Bundesbeamter.
Wie verhält es sich mit dem Familienzuschlag Stufe 2 bei einem Umzug der Ehefrau mit Kind nach Kanada (ich beabsichtige in 2 Jahren nachzuziehen). Bis dahin möchte ich ganz regulär hier weiter als Bundesbeamter beschäftigt bleiben. Nach meinen Recherchen fällt mir durch einen Umzug der Ehefrau mit Kind der Familienzuschlag Stufe 2 weg, da dieser an den Kindergeldbezug gekoppelt ist und bei einem dauerhaften Wohnsitz im Drittland (ausserhalb der EU) dieser auch weg fällt (nach Umzug CA kein Kindergeld mehr).
Jetzt meine Frage. Fällt mir durch diesen Umzug sogar der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) weg? Nach m.E. nicht, da dieser lediglich an den Status verheiratet gekoppelt ist und unabhängig von dem Wohnort der Frau und Kind ist?
Ist diese Einschätzung korrekt?
Danke
Alexander79:
Die Frage ist wohl eher ob du Bundesbeamter bleibst?
Ich gehe jetzt mal davon aus, da du ja sagst, du bekommst weiterhin den FamZ Stufe 1.
Wenn du also weiterhin Bundesbeamter bist und du an eine Einrichtung außerhalb der BRD eine zugewiesene Tätigkeit ausübst, steht dir weiterhin das Kindergeld zu und somit sollte dir auch weiterhin der Familienzuschlag zustehen.
Wasserkopp:
Aus meiner Sicht sollte kein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind in Kanada lebt...
Hier meine Quelle: https://wellington.diplo.de/resource/blob/1611192/44bbd7344123e558c16d03f1765473e6/merkblatt-kindergeld-data.pdf
flip:
Solange du (aktiver) Bundesbeamter bist sollte sich weder Kindergeld noch Familienzuschlag ändern.
- Kindergeldanspruch ist nicht vom Wohnort des Kindes abhängig. Da du hier steuerpflichtig bist, hast du Anspruch.
- Familienzuschlag Kind ist ist abhängig vom Kindergeldanspruch. Daher weiter Anspruch vorhanden.
- Familienzuschlag verheiratet ist ebenfalls unabhängig vom Wohnort der Ehefrau. Daher weiter Anspruch vorhanden.
Alexander79:
--- Zitat von: Wasserkopp am 25.09.2025 11:47 ---Aus meiner Sicht sollte kein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind in Kanada lebt...
Hier meine Quelle: https://wellington.diplo.de/resource/blob/1611192/44bbd7344123e558c16d03f1765473e6/merkblatt-kindergeld-data.pdf
--- End quote ---
Solche Merkblätter beziehen sich mehr oder weniger auf die überwiegende Mehrheit und nicht auf spezielle Einzelfälle.
Zitat aus dem Kindergeldgesetz.
§ 1 Anspruchsberechtigte
(1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und
3 eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausübt
Da Bundesbesamte erstmal grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind, sollte das hier zutreffen.
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