Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krankengeldzuschuss
(1/1)
Wolke90:
Hallo zusammen.
Ich bin seit knapp einer Woche im Krankengeld. Online habe ich gefunden, dass das Krankengeld vom Arbeitgeber bis zum letzten Nettoentgelt aufgestockt wird. Ist das auch so, wenn man kein Beamter ist? Ich bin Ergotherapeutin im öffentlichen Dienst (TVÖD, Entgeltgruppe 9a). Wenn man es erhält, kommt es zeitversetzt?
Danke. Da ich diesen Fall noch nie hatte, kenn ich mich nicht aus. Und der Personalrat von meiner Einrichtung weiß angeblich darüber auch nichts.
I am fine:
Hallo,
ja, der Zuschuss gilt auch für dich. Leider bekomme ich den Link hier nicht reinkopiert, aber googele mal §22 TVöD, da findest du alle Infos.
Wann gezahlt wird, weiß ich nicht. Das wird auch überall anders sein.
Was ist das für ein Personalrat?!
Gute Besserung!
cyrix42:
Beachte: Der Krankengeldzuschuss deckt den Unterschied zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt ab; vom Bruttokrankengeld gehen aber noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Man erhält also weiterhin weniger als das Nettoentgelt ausgezahlt. (Weiterhin läuft auch der AN-Anteil zur VBL weiter.) Der ausgezahlte Krankengeldzuschuss kann also durchaus recht gering oder auch gar nicht vorhanden sein.
Nilpferdelfe:
Während des ersten Jahres der Beschäftigung besteht allerdings kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version