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erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 und soziale Netzwerke sowie BDSM-Szene

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EineFrage:
Hallo zusammen,

ich (BaL, keine juristische Ausbildung) habe bereits die Suchfunktion zum Thema "Sicherheitsüberprüfungen" und anderer Schlagwörter bemüht, aber nichts für meine Konstellation gefunden.

Aufgrund beabsichtigter erweiterter Aufgabenübertragung soll eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) zum Umgang mit VS sowie ggf. GEHEIM durchgeführt werden. Dabei bin ich auch zur Angabe von allen E-Mail-Adressen sowie Profilen in sozialen Netzwerken verpflichtet. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern sich bspw. meine Mitgliedschaft in einem Erotikportal wie Joyclub (inkl. Fotos, jedoch unverfänglich, teils anonymisiert) oder Bewegungen in der lokalen BDSM-Szene negativ auswirken können?

edit: siehe auch "Fall Biefang"

Kann dazu jemand eine Einschätzung abgeben oder gar Erfahrungen mitteilen?

Vielen Dank vorab!

Eukalyptus:
Bist du Bataillonskommandeur (in der Öffentlichkeit stehende herausgehobene Führungsposition, Besoldung A15, Verantwortung für 700+ dir in Frieden und Krieg unterstellte Soldaten) und hast in Presseinterviews deine Neigung bekundet dich gern in Darkrooms durch..  zu lassen? Falls nein, hat der von dir so genannte „Fall Biefang“ keinerlei Relevanz für dich.

PS: Es ging im Übrigen um ein Disziplinarverfahren, kein (Nicht-) Bestehen einer Sicherheitsüberprüfung.

EineFrage:
Okay, danke für diese Einschätzung; dann lassen wir den Fall mal außer Acht. Ich bin aber Führungskraft (A14/A15) im Bereich der inneren Sicherheit.

Thomber:

--- Zitat ---Führungskraft (A14/A15)
--- End quote ---
Landes- oder Bundesebene?

EineFrage:
Land

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