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Behördenurlaub
DarkRanger:
Guten Morgen, ich habe zum 01.01. in einer Kommune als Angestellter angefangen. Nach 6 Wochen teilt mir der AL mit, dass ich meine Urlaubsanträge noch einreichen muss, da die Behörde im April/Mai ( 2 Brückentage) und zwischen Weihnachten und 2. Jan schließt ( 3 Tage) und dort Pflichturlaub herrscht. Insgesamt also 5 Tage.
Ich habe hier gelesen ( in alten Postings) dass sowas scheinbar zulässig ist wenn man das rechtzeitig ( 6 Monate vorher) anmeldet. Daher ergeben sich folgende Fragen:
- Da ich erst im Januar angefangen habe: Und ich für April und Mai schon Urlaub nehmen musste....zählt das ? Vorher wurde ich nicht darüber informiert
- Hat sich an der Rechtssprechung inzwischen was geändert oder ist das immer noch so möglich.
SozPädinJH:
Bei uns vereinbart der Betriebsrat diese Schließtage. Dies wird dann allen Mitarbeitenden mitgeteilt und es gibt auch keine Ausnahmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, muss Ü-frei nehmen bspw.
Ja, dies betrifft auch MA, die erst angefangen haben.
Warum solltest du im April und Mai keinen Urlaub nehmen können?
NWB:
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass es das Jahr 2025 betrifft, der maßgebliche Zeitraum also bereits abgeschlossen ist.
Was ist denn passiert? Hast du an den Tagen frei gehabt? Urlaub eingereicht? Oder wie ist das gelaufen?
DarkRanger:
Ja, natürlich, habe ich Urlaub eingereicht. Die Frage geht halt in die Richtung ob tatsächlich 5 Tage im Jahr vom AG fremdbestimmt verplant werden können. Dadurch dass ich erst im Januar in der Behörde angefangen habe, hatte ich bis zu den Brückentagen im April/Mai natürlich noch kein Überstundenpolster aufbauen können und musste Urlaub nehmen.
Auf Grund der diesjährigen Feiertagskonstallation rund um Weihnachten /Silvester fallen dort auch noch mal 3 Tage an.
Daher die Frage ob das weiterhin zulässig ist oder ob es evtl. AN freundlichere Entscheidungen gibt inzwischen. Denn ich würde..wie andere Kollegen auch..zwischen Weinachten und Silvester durchaus arbeiten.
Gruss DR
Faunus:
Wenn man bei einem AG neu einsteigt und schon eine Urlaubsplanung in der Tasche hat, ist es sicherlich erst mal ärgerlich, wenn man feststellen muss, dass dieser erst Mal nicht so funktioniert, wie man es gerne hätte. Da das ausgehandelte Arbeitsvereinbarungen zw. AG-Vertreter und allen anderen MA sind, wirst Du wie alle anderen MA diese Vereinbarungen erfüllen müssen.
Bis zum nächsten Mal kannst Du dann halt Mehrstunden aufbauen.
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