Autor Thema: Umsetzung welche Gründe  (Read 4172 times)

Bubi11

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #15 am: 22.09.2025 15:17 »
Da hast du Recht. Die EG blieben bei allen gleich. Aber die Tätigkeiten wären deutlich unter den jeweiligen EGs.
Wenn man halt jemanden weg haben will, dann gibt man ihm einfach langweilige Tätigkeiten, lässt aber die EG gleich.

ehem. Leiter der IT macht bei uns nur noch Passwörter verteilen oder zurück setzen mit EG 13 in einem kleinen Büro im Keller.

Organisator

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #16 am: 22.09.2025 15:43 »
Da hast du Recht. Die EG blieben bei allen gleich. Aber die Tätigkeiten wären deutlich unter den jeweiligen EGs.
Wenn man halt jemanden weg haben will, dann gibt man ihm einfach langweilige Tätigkeiten, lässt aber die EG gleich.

ehem. Leiter der IT macht bei uns nur noch Passwörter verteilen oder zurück setzen mit EG 13 in einem kleinen Büro im Keller.

Dann handelt der AG tarifwidrig, denn man ist gemäß Tarifautomatik immer korrekt entsprechend der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.

Zu deinem letzten Beispiel würde es bedeuten, dass der AG dem ehem. IT-Leiter andere Aufgaben übertragen hat, die vielleicht nach E6 eingruppiert sind und er dem hätte zustimmen müssen bzw. eine Änderungskündigung hätte hinnehmen müssen.

Bubi11

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #17 am: 23.09.2025 07:15 »
Das kann durchaus so gewesen sein. Das weiß ich nicht. Aber diese Personen wehren sich dagegen dann auch nicht. Gleiches Geld und weniger Arbeit/Verantwortung. Dafür die Füße still halten.
Eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber gab es bei uns nur bei straffälligen Verhalten. Sonst noch nie.

I am fine

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #18 am: 23.09.2025 08:42 »
Ich kann auch nur dringend empfehlen, den Personalrat mit ins Boot zu holen. Dafür ist er da, außerdem hat er bei einer Umsetzung ein Mitbestimmungsrecht.
Wäre mir neu. Leitest du jetzt woraus ab? Welches PersVG?
Und selbst wenn, was will denn der PR gegen eine begründete Neuverteilung von arbeiten einwenden.
Mitbestimmung heißt auch, dass man sachlich begründen muss, warum man dagegen ist.

LPVG NRW § 72 (1) 5

Es sollte auch sachlich begründet werden, warum die Umsetzung unbedingt nötig ist.

Resthofidylle

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #19 am: 28.09.2025 09:57 »
So wie es aussieht, ist die neue Stelle 2 Gruppen niedriger als meine jetzige, auch wird der FL 2  dafür nicht benötigt (so wie bei  meiner jetzigen Stelle). Meine Eingruppierung belässt man aber. Ich werde mich wohl an einen Rechtsanwalt wenden müssen, obwohl mich der ganze Umgang doch sehr belastet.  Wer weiß, welche "Maßnahmen"  man noch alles aus dem Hut zaubert, nur um jemanden  weg zu mobben.


FearOfTheDuck

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #20 am: 28.09.2025 10:48 »
Zunächst würde ich mir die Gehaltszahlung einzelvertraglich zusichern lassen.

Das Problem bei "man belässt ihm das Gehalt der höheren EG" ist doch, dass die Tarifautomatik dem entgegen steht, es handelt sich also um eine übertarifliche Bezahlung handelt. Wenn sich dann mal die Führung ändert oder eine übergeordnete Rechnungsstelle drüberschaut...

Gerade weil dich das alles so belastet, wäre es taktisch nicht unklug, sich fachanwältliche Beratung zu suchen, ggf. eine passende Rechtsschutz abzuschließen.

UNameIT

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Antw:Umsetzung welche Gründe
« Antwort #21 am: 29.09.2025 13:25 »
So wie es aussieht, ist die neue Stelle 2 Gruppen niedriger als meine jetzige, auch wird der FL 2  dafür nicht benötigt (so wie bei  meiner jetzigen Stelle). Meine Eingruppierung belässt man aber. Ich werde mich wohl an einen Rechtsanwalt wenden müssen, obwohl mich der ganze Umgang doch sehr belastet.  Wer weiß, welche "Maßnahmen"  man noch alles aus dem Hut zaubert, nur um jemanden  weg zu mobben.

Sehr gut, das solltest du. Man darf dich nämlich nur in deiner Entgeldgruppe umsetzen ohne dein Einverständnis. Alles dokumentieren. Gesprächsprotokolle anfertigen. Und nen neuen Job suchen.