Den konkreten Abschluss kennen wir nicht, die verschiedenen Akademien geben aber meistens Hinweise.
Ein 3-jähriges Abendstudium kann naturgemäß keinem Abschluss gleichkommen, der an einer Hochschule in Vollzeit absolviert wird.
Die Abschlüsse stellen keinen akademischen Grad dar. Je nach Ausgestaltung und Kooperation mit Hochschulen können aber Leistungen für einen Bachelor- oder Master-Studiengang anerkannt werden.
Bei uns in Sachsen an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. erlangt man bspw. 75-105 ECTS (von denen bis zu 90 an der TU-Chemnitz anerkannt werden), in Thüringen 120 ECTS.
Ob es für die Verbeamtung reicht, lässt sich ohne Kenntnis des Bundeslandes bzw. der Akademie nicht sagen.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten kann der Abschluss anerkannt werden, muss er aber nicht.