Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
VBL Classic und befristete Erwerbsminderungsrente
mafu:
Umgekehrt kann er, falls er die 60 Monate nach Ende der Befristung nicht mehr erreichen sollte, sich die selbst gezahlten Beiträge zur VBL als Einmalzahlung erstatten lassen.
https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung
fair:
Wie würde es gehandhabt, wenn man neben der Rente im zulässigen Maß, ohne den Rentenanspruch zu verlieren, dazu verdienen würde im bisherigen Job in Teilzeit (unter 3h pro Tag bei voller EM-Rente)? Vielleicht werden dann wieder Beiträge geleistet und man kann die fehlenden 4 Monate noch voll machen.
Rentenonkel:
Die 60 Monate müssen zum Zeitpunkt des Beginns der DRV Rente erfüllt sein. Eine spätere Einzahlung führt zu keinem rückwirkenden Rentenanspruch.
Allerdings kann es sein, dass durch Krankengeld oder Lohnfortzahlung, durch die zunächst weiter Beiträge in die VBL eingezahlt wurden, bis die DRV über den Rentenantrag entschieden hat, die weiteren 4 Monate doch zwischenzeitlich erfüllt sind. Das wirkt sich jedoch erst dann aus, wenn man eine Altersrente der DRV bezieht. Daher kann es ratsam sein, sofern man bis zur Altersrente durchgehend erwerbsgemindert sein sollte, so früh wie möglich die Altersrente zu beantragen, um ab da die VBL in Anspruch nehmen zu können.
Bis dahin bleibt einem nur, falls die Rente der DRV nicht ausreichen sollte, entweder bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld zu beantragen oder einen Minijob neben der Rente aufzunehmen.
fair:
Es wäre also strategisch klug gewesen, erstmal längere Zeit Krankengeld zu beziehen bzw abwechselnd einige Zeit auszufallen, es wieder zu versuchen etc, und den Rentenantrag erst zu stellen nachdem die 60 Monate voll sind.
Wobei VBL ja ohnehin meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist...
Organisator:
--- Zitat von: fair am 01.10.2025 13:52 ---Es wäre also strategisch klug gewesen, erstmal längere Zeit Krankengeld zu beziehen bzw abwechselnd einige Zeit auszufallen, es wieder zu versuchen etc, und den Rentenantrag erst zu stellen nachdem die 60 Monate voll sind.
Wobei VBL ja ohnehin meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist...
--- End quote ---
Ich finde gut 1/3 on Top zur gesetzlichen Altersrente doch etwas mehr als einen Tropfen.
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