Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beitragspflicht nur nach öffentlicher Bekanntmachung der Fertigstellung?
innes:
D. h., ohne ÖB keine Beitragspflicht, man muss also ohne ÖB nicht bezahlen.
Wie lang hat denn der Magistrat Zeit, eine ÖB nachzuholen?
Mal angenommen, es gab die letzte Rechnung vor drei Jahren und die Maßnahme wurde vor drei Jahren fertiggestellt und es gab keine ÖB, aber jetzt erst Bescheide?
Finde keine ges. Grundlage bzgl. Verjährung oder so.
clarion:
Verjährung gibt es m.W. nicht.
Wenn die Baumaßnahme seit drei Jahren fertig ist, gab es die letzte Rechnung vielleicht vor 2,5 Jahren.
innes:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage "über" der Satzung geht hervor, dass das, was in der Satzung ist auch für beide Seiten verbindlich ist?
clarion:
Warum zahlst Du Grundsteuer, deren Höhe auch nur in einer Satzung festgelegt ist?
Die KI gibt Dir im Übrigen eine richtige Antwort auf Deine Frage.
Meine Einschätzung ist die, dass der Bescheid aufgrund der fehlenden ÖB möglicherweise fehlerhaft ist. Die Gemeinde oder die Stadt kann den Fehler aber mit wenig Aufwand nachträglich heilen. Um das Bezahlen wirst Du nicht herum kommen.
Sjuda:
Behörden hassen diesen Trick: Man erklärt die Satzung als für sich selbst nicht verbindlich und muss nicht zahlen 8)
Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Satzung findest du in der Satzung. Einfach mal die "Einleitung" vor den Paragraphen lesen.
Magistrat verrät uns, dass wir höchstwahrscheinlich in Hessen unterwegs sind. Demzufolge dürfte es sich um die Hessische Gemeindeordnung sowie das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben handeln.
Hast du beim Magistrat nachgefragt, ob bisher tatsächlich keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist? Das gehört nämlich zu den Dingen, die man, weil langweilig und trocken, gerne mal übersieht in amtlichen Mitteilungs- und Bekanntmachungsblättern.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version