D. h., ohne ÖB keine Beitragspflicht, man muss also ohne ÖB nicht bezahlen.
Wie lang hat denn der Magistrat Zeit, eine ÖB nachzuholen?
Mal angenommen, es gab die letzte Rechnung vor drei Jahren und die Maßnahme wurde vor drei Jahren fertiggestellt und es gab keine ÖB, aber jetzt erst Bescheide?
Finde keine ges. Grundlage bzgl. Verjährung oder so.