Autor Thema: Beitragspflicht nur nach öffentlicher Bekanntmachung der Fertigstellung?  (Read 1407 times)

innes

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Hallo,

in unserer Stadt musste man Vorausleistungen für geplante Straßenbeiträge zahlen. Nun gab es vor Kurzem den endgültigen Bescheid.

Nun wurde aber nirgendwo seitens des Magistrats der Zeitpunkt der Fertigstellung festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.

In der Satzung steht:

"Die Beitragspflicht entsteht mit der tatsächlichen Fertigstellung der beitragsfähigen Maßnahme. Der Magistrat stellt den Zeitpunkt der Fertigstellung fest und macht diese Feststellung öffentlich bekannt."

Muss man nun eigentlich zahlen oder nicht?

Muss die Stadt bzw. der Magistrat noch diese öffentliche Bekanntmachung nachholen und erst dann muss man zahlen?

Wie lange hat der Magsitrat dafür Zeit bzw. wie lange nach der letzten Rechnung darf der Magistrat diesen Zeitpunkt der Fertigstellung öffentlich bekannt machen?

Danke.

LG

clarion

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Nach der ÖB muss man zahlen. Steht doch in der Satzung. Man wird Dir einen Bescheid schicken und da wird in der Begründung stehen auf welcher Rechtsgrundlage das erfolgt ist.

innes

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Es geht darum, wenn es keine ÖB gab mit Folgen, Folgefragen!

clarion

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Dann ist die Maßnahme noch nicht offiziell fertig gestellt und noch keine Beitragspflicht entstanden.  Was ist denn an den Formulierungen unklar?

clarion

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Man kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ich vermute, dass dann die ÖB schleunigst nachgeholt und ein neuer Bescheid versandt wird.

innes

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D. h., ohne ÖB keine Beitragspflicht, man muss also ohne ÖB nicht bezahlen.

Wie lang hat denn der Magistrat Zeit, eine ÖB nachzuholen?

Mal angenommen, es gab die letzte Rechnung vor drei Jahren und die Maßnahme wurde vor drei Jahren fertiggestellt und es gab keine ÖB, aber jetzt erst Bescheide?

Finde keine ges. Grundlage bzgl. Verjährung oder so.

clarion

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Verjährung gibt es m.W. nicht.

Wenn die Baumaßnahme seit drei Jahren fertig ist, gab es die letzte Rechnung vielleicht vor 2,5 Jahren.

innes

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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage "über" der Satzung geht hervor, dass das, was in der Satzung ist auch für beide Seiten verbindlich ist?

clarion

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Warum zahlst Du Grundsteuer, deren Höhe auch nur in einer Satzung festgelegt ist?

Die KI gibt Dir im Übrigen eine richtige Antwort auf Deine Frage.

Meine Einschätzung ist die, dass der Bescheid aufgrund der fehlenden ÖB möglicherweise fehlerhaft ist. Die Gemeinde oder die Stadt kann den Fehler aber mit wenig Aufwand nachträglich heilen. Um das Bezahlen wirst Du nicht herum kommen.

Sjuda

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Behörden hassen diesen Trick: Man erklärt die Satzung als für sich selbst nicht verbindlich und muss nicht zahlen  8)

Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Satzung findest du in der Satzung. Einfach mal die "Einleitung" vor den Paragraphen lesen.

Magistrat verrät uns, dass wir höchstwahrscheinlich in Hessen unterwegs sind. Demzufolge dürfte es sich um die Hessische Gemeindeordnung sowie das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben handeln.

Hast du beim Magistrat nachgefragt, ob bisher tatsächlich keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist? Das gehört nämlich zu den Dingen, die man, weil langweilig und trocken, gerne mal übersieht in amtlichen Mitteilungs- und Bekanntmachungsblättern.