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[Allg] Versorgungsbez. nach Tot des Mannes/Ruhegehalt und Witwengeld
Rentenonkel:
Bei der Einkommensanrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer die Hinterbliebenenrente gekürzt. Daher wirkt sich die eigene Beamtenversorgung dort nachteilig auf die Höhe der Witwenrente aus. Ich gehe sogar davon aus, dass bei diesen Beträgen nach den drei Monaten gar keine Rente mehr zur Auszahlung kommen dürfte.
Im Beamtenrecht geht es jedoch immer um eine Gesamtversorgung. Dadurch wird nicht das Witwengeld, sondern die Versorgung insgesamt auf eine Höchstgrenze eingegrenzt. Da bei der eigenen Versorgung auch noch andere Versorgungsbezüge wie etwa eine eigene gesetzliche Rente angerechnet werden, findet aus Gründen der Vereinfachung alle Anrechnungen und Kürzungen bei der eigenen Versorgung und nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Hinterbliebenenrente selbst statt.
Am Ende ist es also so, dass eigentlich das Witwengeld um 75,60 EUR gekürzt werden müsste, aber, wie gesagt, aus Gründen der Vereinfachung wird das Witwengeld in voller Höhe ausgezahlt und die eigene Versorgung gemindert.
Im Ergebnis ist es also egal, wo die Kürzung stattfindet. Es wird bei der Beamtenversorgung das Geld in den Blick genommen, was insgesamt aus Summer aller Versorgungen monatlich zur Verfügung steht, also hier die 5085,06 EUR.
Natürlich kann man dafür auch einen privaten Rentenberater bemühen. Ich gebe nur zu bedenken, dass die privaten Rentenberater keine Wohltäter sind, sondern davon leben, und so die Überprüfung nicht kostenlos ist.
Aeri1112:
Hallo,
im Grunde ist es eigentlich ganz einfach. Die Bezügestelle hat ja schon auf die richtigen Vorschriften hingewiesen. § 75 Abs. 4 BbgBeamtVG. Diese Vorschrift regelt das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge. In Falle deiner Mutter geht es um das Zusammentreffen zwischen einem eigenen Ruhegehalt und Witwengeld als neuen Versorgungsbezug.
Dieser Sachverhalt wird in Abs. 4 behandelt. Demnach dürfen Ruhestandsbeamtinnen, die einen Anspruch auf Witwengeld erwerben, neben dem Witwengeld, ihr eigenes Ruhegehalt nur noch bis zu einer gewissen Höchstgrenze beziehen.
Das Witwengeld wird ungekürzt berechnet und ausgezahlt (1.960,67 €). Die Höchstgrenze beträgt 5.085,06 €. Die Differenz ist das verbleibende (eigene) Ruhegehalt (3.124,40 €).
Deine Mutter bekommt also 1.960,67 € als Witwengeld sowie (nur noch) 3.124,40 € eigene Versorgungsbezüge. In Summe 5.085,07 €, was der Höchstgrenze für diesen Fall ist. Deine Mutter bekommt also 75,60 € weniger eigenes Ruhegehalt, dafür aber 1.960,67 € zusätzlich an Witwengeld.
Die Beträge habe ich nicht überprüft, die Vorgehensweise der Bezügestelle entspricht aber den gesetzlichen Vorgaben im BbgBeamtVG.
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