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Herabgruppierung Entgeld TVÖD

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ANKatrin:
Die Dienststelle bezeichnet es als Dienstposten,auch wenn er zivil durch mich besetzt ist. Die Dienststelle wurde umorganisiert und man möchte mich nicht mehr auf diesem Posten.
Zu 2) die Zulage soll der Differenzbetrag aus E11 zu E14 sein.
Zu 4) die zukünftige Tätigkeit ist noch nicht verschriftlicht,soll aber eine andere sein,als jetzt.
Entfällt die dynamische Tariferhöhung automatisch oder wie kann ich daran festhalten? Sie ist schließlich auch über den TVÖD geregelt. Für mich klingt es komisch, einerseits die persönliche Differenzzulage zu erhalten und gleichzeitig keine tarifliche Anpassung zu bekommen. Gibt es dazu eine Antwort oder Lösung?

Muss ich also zusehen,dass die Zulage Dienstposten unabhängig ist? Ich werde den nächsten nur temporär ausüben können, da er eine "Notlösung" ist und offiziell nicht besteht.

clarion:
Und es gibt keine anderen E14 Tätigkeiten?

Ich würde mich ehrlich gesagt nicht auf Zulagen verlassen, sondern mitteilen, dass Du keinen Änderungsvertrag unterzeichnen wirst.

ANKatrin:
Für den Dienstposten mit meinem Studium gibt es derzeit keinen in dieser Behörde.
Warum würdest du dich nicht auf die Zulagen verlassen? Gibt es da rechtskräftige Aussagen zu?
Welche Ootion gäbe es? Der Dienstposten soll ausgeschrieben werden, ich behalte ihn nicht. Ich hatte meine Personalstelle gebeten, was anderes adäquates zu suchen,weil meine Fähigkeiten, Neigungen und Motivation nicht zu dem Dienstposten passen. Daraufhin ergab sich die Problematik, dass es keinen vergleichbaren DP der E14 gibt.

ich1974:
Die Entgeltgruppe richtet sich immer nach der übertragenen Tätigkeit. Wenn dein aktueller DP Tätigkeiten der EG 14 enthält bekommst du das entsprechende Gehalt. Wenn Du oder dein AG keine Entsprechende Tätigkeit mehr hat bzw. Du diese Tätigkeit nicht mehr ausüben möchtest und der AG dir nur Tätigkeiten nach EG 11 anbieten kann ist das eine Änderungskündigung. Dieser müsstest Du zustimmen. Alternativ kann dir dein AG kündigen. Er bietet dir jedoch eine Zulage an, diese ist einzelvertraglich zu regeln. Hier kannst du nur deinen AG fragen, welche Konditionen er anbieten möchte. Müssen tut er nichts, es kann sich hier also auch um eine befristete Zulage ohne Dynamik handeln, z.B. bis dein Gehalt mit Zulage wieder der EG 11 entspricht.
Du übst ja künftig nur Tätigkeiten der EG 11 aus, hier wird dein Studium wohl nicht benötigt. Im öffentlichen wird in der Regel nicht nach Schulabschluss/Studium bezahlt, sondern nach übertragenen Tätigkeiten.

Sjuda:

--- Zitat von: ANKatrin am 07.10.2025 14:24 ---(...)Meine Dienststelle möchte mir einen anderen zivilen Dienstposten geben. (...)

--- End quote ---


--- Zitat von: ANKatrin am 08.10.2025 19:55 ---(...) Die Dienststelle wurde umorganisiert und man möchte mich nicht mehr auf diesem Posten.(...)

--- End quote ---


--- Zitat von: ANKatrin am 09.10.2025 08:09 ---(...) Ich hatte meine Personalstelle gebeten, was anderes adäquates zu suchen,weil meine Fähigkeiten, Neigungen und Motivation nicht zu dem Dienstposten passen. Daraufhin ergab sich die Problematik, dass es keinen vergleichbaren DP der E14 gibt.

--- End quote ---

Ging es nun vom Arbeitgeber oder dir selbst aus?
Die Verhandlungsposition dürfte m. E. stark von dieser Frage abhängen.

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