Wenn der BC-Tarif (Beihilfe-Ergänzungstarif) sinkt bedeutet das also eine Änderung in Bezug auf die Leistungen der Beihilfe. Wenn also weniger im BC bezahlt werden muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass die Beihilfe mehr übernimmt, oder?
Nein, die hier beschriebene Vorgehensweise trifft insbesondere auf den Grundtarif zu.
Jedoch Achtung, Zusatzinformation. Etwaige Leistungsänderungen geschehen nicht automatisch - das muss man separat beantragen und zwar auf Grundlage von § 199 VVG. Da geht es dann um die Fälle wo die Beihilfe z.B. weniger für Zahn zahlt oder z.B. Implantate komplett streicht usw. (als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) und man dann diese Lücke so PKV-seitig wieder auffüllen lassen kann - natürlich gegen Mehrbeitrag und ohne Gesundheitsfragen nur innerhalb der ersten 6 Monate.
Auffällig in den letzten Jahren sind die stärkeren Erhöhungen der Debeka im Vergleich zur HUK (ich bin bei der HUK seit 1998). Womit hängt das zusammen und könnte man kostengünstig wechseln? Stehen die stärkeren Anstiege möglicherweise mit den höheren Erstattungen im Zusammenhang?
Die stehen eher insbesondere mit den Kostensteigerungen der medizinischen Kosten (Personal, Inflation, Gerätepreise, etc.) und der externe Variablen wie längere Lebenserwartung etc zusammen und einer (veraltenden) Kalkulation die diese Effekte bisher nicht ausreichend berücksichtigt hat oder absichtlich "auf Kante" genäht wurde um günstige Beitrage offerieren zu können.
Der zweite Punkt ist dann die jeweilige Ausgestaltung der PKV Verträge, Verträge die mehr leisten haben natürlich auch mehr Ausgaben als Tarife die strikt nach geschlossenen oder halb-offenen Katalogen gehen die ewig nicht oder nur an und zu aktualisiert werden. Kann also kalkulatorisch ein Vorteil sein aber Leistungstechnisch je nachdem auch ein Nachteil.
Nicht höhere Erstattungen an sich sondern eher die Kosten der Erstattungen an sich sind gestiegen. Wenn z.B. Kopfschmerztabletten-Packung vorher 5 € gekostet hat und jetzt 7 € ist es kalkulatorisch auch ganz andere Ausgabenwerte wenn man es auf xy Personen hochskaliert.
Ich bin beim Land Niedersachsen.
Also das Prinzip Beihilfe-Ergänzung hatte ich bei Abschluss der Versicherung auch anders verstanden. Mittlerweile sehe ich es eher als Ergänzung für den Tarif B. Ich bekomme aber auch nie Leistungsmitteilungen aus denen ich mal erkennen könnte welcher Baustein was bezahlt.
Eigentlich müsste sich ja der BC erhöhen wenn sich der Beihilfeanspruch erhöht um weiterhin 100% der Kosten ersetzt zu bekommen. Das tut er aber nicht.
Der Begriff "Beihilfe-Ergänzung" ist an sich schon richtig, da es die "Lücken" ersetzt welche die Beihilfe im Vergleich zum PKV-Tarif nicht hat. Es ist nur halt nicht, wie man es gerne fälschlicherweise Versteht eine Ergänzung zu "allen Beihilfe-Leistungen" sondern eben nur zu den Leistungen die in den Tarifbedingungen des BeihilfeErgänzungs-Tarifs aufgeführt sind.
Da sind manche wie z.B. die Barmenia oder die ARAG, etc. in den "großen Ergänzungstarifen" umfassender da das dann schon fast nahezu den PKV-Tarif komplett spiegeln - fast egal ob die Beihilfe leistet oder nicht. Andere nur Schwerpunktmäßíg bestimmte Punkte wie z.B. ja das Einbettzimmer, das die Beihilfe idR nicht oder andere Leistungen eher eingeschränkt leistet.
Hier halte ich, wenn dann folgende Punkte für relevant: Rücktransport Ausland und Auslandskrankenversicherung (kann auch z.B über Automobilclub oder andere Versicherungen abgesichert werden), Kurtagegeld (da sind auch andere Versicherer möglich), Restbeträge Hilfsmittel, Restbeträge Heilmittel und Restbeträge Zahnmaterial sowie ggf. Restbeträge Arzneimittel (nicht beihilfefähig). Alles andere wie Brillen, über den 3,5 fachen Satz, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen nach eigenem Gusto.