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Beiträge Debeka 2026

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Hobbyjurist:
Ich gebe zu bedenken, dass mit dem Begriff „Vollversicherte“ wahrscheinlich nicht die Abgrenzung Vollversicherte (Nichtbeamte) vs. Restkostenversicherte (Beamte) gemeint ist, sondern eher Vollversicherte (Beamte + Nichtbeamte) vs. Zusatzversicherte (z.B. gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung).

- Die Definition auf https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/krankheitskostenvollversicherung-1945759.html#definition spräche dafür.

- Auch statista sagt „Die privaten Krankenversicherungen (PKV) zählten zuletzt einen Bestand von 8,7 Millionen Vollversicherten.“

- https://www.versicherungsbote.de/id/4912628/Private-Krankenversicherung-Fast-53-Prozent-der-Privatversicherten-sind-Beamte-und-Richter/ inkludiert die 4,6 Mio. Beihilfeberechtigten in die 8,7 Mio. Vollversicherten.

- Auch die Quellen https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI29.pdf und https://www.krankenkassen.de/private-krankenversicherung/statistik/kranken-vollversicherte/ definieren „Vollversicherte“ dergestalt.

Natürlich klingt der Begriff „Vollversicherte“ etwas unglücklich, wenn sich da auf der einen knappen Hälfte zu 100 % Versicherte und auf der anderen reichlichen Hälfte zu 50 %, 30 % oder zu einem noch geringeren Prozentsatz Restkostenversicherte tummeln, zumal dann ja die Beitragshöhen sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in den Geschäftsberichten der PKVen werden Vollversicherte immer nur zusammen ausgewertet. Ich hätte gerne mal eine Aufstellung gesehen, wie viele Beamte eigentlich bei welcher PKV versichert sind.

Unabhängig von der vielleicht nicht ganz klaren Verwendung des Begriffs „Vollversicherte“ im DFSI-Rating gingen die von der Wahl der Versichertengruppe beeinflussten Faktoren Marktanteil mit 5 % und Entwicklung der Vollversicherten mit 10 % ohnehin nur mit geringen Gewichten in die Bewertung der Substanzkraft ein.

frankundfrei:
ich bin zum 1.1.25 auf den WTarif gewechselt, also Abwahl der Wahlleistungen Stationär, denn 2024 wurde mit eine Erhöhung auf ü 400 € angekündigt. Daraufhin also vom P30+20 und Z30+20 in den W und damit um ca 24 % die P und Z Bausteine reduziert:

ab 1.1.25  gesamt 343,36 EUR    ab 1.1.26 nun 364,67 EUR.
aber darin erhöht sich vor alle ZAHN und der BE1 Tarif stark ---  siehe Foto.

Beamter aktiv, Vers.-Umfang also 50 %, Alter 56, Kommune BW, keine Kinder.

Mir kommt es regelmäßig so vor, als bekomme ich immer da ne Erhöhung (hier Zahn=, wenn ich im Vorjahr hohe Rechnungen einreichte, aber angeblich sind es ja keine personenbezogenen Kalkulationen.

Saxum:
Es ist nicht nur "angeblich" sondern Fakt, dass es keine personenbezogene Kalkulationen sind.

Dieses subjektive Gefühl trifft nicht zu, dass die Rechnungseinreichung einen Einfluss auf die Beitragshöhe hat.

Außer natürlich gegebenenfalls auf das ganze Kollektiv gesehen, weil plötzlich alle im Kollektiv überdurchschnittlich krank geworden sind, als es üblich war und so die Rechnungseinreichungen die Kalkulation bzw. Schwellen langfristig gesprengt haben - das muss aber dann schon langfristig sein und nicht nur kurzfristig, um eine Änderung herbeizuführen. Beispielsweise bei einer neuen weit verbreiten Erkrankung bzw. unerwarteter schwerem Verlauf dieser, die alle Versicherten relativ gleichermaßen betroffen hat.

Das einzige was personenbezogen ist ist das "Eintrittsalter" und etwaige "Risikozuschläge" bei Versicherungsabschluss. Selbst wenn Sie also letztes Jahr absolut keine Rechnungen eingereicht haben, hätten Sie die Erhöhungen auch in dieser Form und Höhe erhalten. Genauso kann es sein, dass der bisherige Tarif "mit Wahlleistungen" dafür in diesem Jahr und ggf. je nachdem nächsten Jahren (je nachdem ob man die Schwelle reißt oder nicht) dann nicht weiter gestiegen wäre. Die Kalkulation des Tarifs A ist auch eine andere als die von Tarif B und entsprechend werden die Schwellen unterschiedlich erreicht.

Ein Lied davon erzählen auch alle anderen Beiträge von Versicherten die "nie was einreichen" weil Sie die Beitragsrückerstattung haben wollen und trotzdem eine Beitragserhöhung erhalten.

Panel1:
Noch mal kurz zum Thema Vorsorgeaufwendungen.

Ich habe heute (unaufgefordert) einen Brief von der Debeka bekommen, in dem mir die elektronisch übermittelten Beiträge genannt worden sind. Jetzt kann ich meine Berechnung für die Lohnsteuer 2026 abschließen.

 

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