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Lohnsteuerrechner 2026
Johnsmith:
Vertiefte Recherche legt nahe, dass es sich bei KRV um den Eingabeparameter im Programmablaufplan „Merker für die Vorsorgepauschale“ handelt.
Hier gibt es offenbar Änderungen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-08-14-vorsorgepau-lohnsteuerabzugsverfahren.html
Hierzu heißt es unter:
https://www.pieper-partner.de/post.php?token=0f566a9f-b816-4911-85a7-ff0eb1eedb79&post=1750
„3. Abschaffung der Mindestvorsorgepauschale
- Bisher: Wird keine Beitragsbescheinigung vorgelegt, berücksichtigt der Arbeitgeber eine Mindestvorsorgepauschale (12 % des Arbeitslohns, max. 1.900 EUR/3.000 EUR).
- Ab 2026: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Stattdessen werden nur noch die tatsächlich gemeldeten PKV-Beiträge im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, ggf. abzüglich steuerfreier Zuschüsse.
(…)
Fazit: Das neue elektronische Verfahren reduziert Bürokratie, bringt aber durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale steuerliche Nachteile für bestimmte Gruppen“
Deshalb ist es wohl wichtig, ab 2026 im Rechner den Punkt „monatlicher Basisbeitrag private KV/PV:“ korrekt auszufüllen.
Admin:
--- Zitat von: Johnsmith am 13.10.2025 15:39 ---Sorry für die ahnungslose Frage, was ist variable KRV? Google konnte mir nicht helfen.
--- End quote ---
bis einschließlich 2024:
Merker für die Vorsorgepauschale
0 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
pflichtversichert oder bei Befreiung von der Versicherungspflicht
freiwillig versichert; es gilt die allgemeine
Beitragsbemessungsgrenze (BBG West)
1 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
pflichtversichert oder bei Befreiung von der Versicherungspflicht
freiwillig versichert; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost
(BBG Ost)
2 = wenn nicht 0 oder 1
ab 2025:
KRV
Merker für die Vorsorgepauschale
0 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
pflichtversichert oder bei Befreiung von der Versicherungspflicht
freiwillig versichert; es gilt die allgemeine
Beitragsbemessungsgrenze
1 = wenn nicht 0
--- Zitat ---Und führt diese tatsächlich dazu, dass das Netto 2026 sinkt gegenüber 2025?
--- End quote ---
wir müssen da genauer nachsehen. Evt liegt im neuen Modul 2026 noch ein Fehler vor. Wir erwarten eigentlich einen leicht geringeren Lohnsteuerabzug 2026
kimonbon:
Danke, trotzdem ist im ausführlichen Rechner kein 2026 Jahr auszuwählen. Kann man das auch noch anpassen?
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?oed=1&ausf=3&form=1&JAHR=2026&LZZ=2&RE4_ORG=5896.98&STKL=1&PKV=1&RENTE=0&OST=&KKSATZ=0.1705&ZKF=0&PVK=0&VBLID=VBL&VBLSATZAG=&VBLSATZAN=&VBLBEITAG=&VBLTYP=&TEXT=Beamte%20Bund%202025%20-%20Prognose%20nach%20Tarifergebnis%20TV%F6D%20|%20Besoldungsgruppe%20A12,%20Stufe%206,%20Tabelle%2001.04.2025%20-%2030.04.2026&ck=5896.98&tmp=4424.15&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund-2025%26g%3DA_12%26s%3D6%26f%3D0%26z%3D100%26fz%3D100%26zulageid%3D210%26zulage%3D%26stj%3D2026%26stkl%3D1%26lst4f%3D%26r%3D0%26zkf%3D0%26pvk%3D0%26pkpv%3D
Johnsmith:
Laienhaft verstehe ich es so:
Bislang wurde eine Vorsorgepauschale monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Im Wege der Steuererklärung erfolgte dann der Abgleich mit den tatsächlich geleisteten PKV-Beiträgen.
Künftig werden die tatsächlich geleisteten PKV-Beiträge schon monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb die Vorsorgepauschale entfällt.
Daher ist es wichtig, für einen zutreffenden Wert das neue Feld im Rechner auszufüllen, damit die tatsächlich geleisteten PKV-Beiträge im Rechner berücksichtigt werden.
kimonbon:
https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Dieser Rechner hier zeigt aber die Dinge anders - besser und richtiger - dar
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