Autor Thema: Jobangebot: Wunschstufe nennen bei mehreren vorherigen Täigkeiten bei KdöR  (Read 3237 times)

MoinMoin

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Für mich klingt das so, dass da der AG willig ist, die Personalerin auch.
Aber man noch nicht den Mut hat unkonventionelle Wege zu gehen.

Ist auch da ein Lernprozess und ich habe da schon mehrfach positive Entwicklungen begleiten dürfen.
Und wenn man sagt, mein Novemberurlaub ist ein Problem, ok, fein, dann komme ich halt erst im Dezember, dann wird da durchaus was gehen.
Viele sind es halt noch nicht gewohnt flexibel oder proaktiv auf Dinge zu reagieren, insbesondere wenn es Bemte sind, die den TB Bereich verwalten.

A oder B

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Ich habe der Dame eine Mail geschrieben und die Homepage der Mitarbeitenden der Kämmerei der Kommune verlinkt.
Dort gibt es Personen, die im "Rechnungsamt" arbeiten und andere, die in der "Gemeindekasse" tätig sind.
Auch wenn "Rechnungswesen" wohl in beiden Bereichen betrieben werden könnte, würde ich vermuten, dass wenn jemand in der Gemeindekasse gearbeitet hätte zumindest irgendwo im Arbeitszeugnis doch das Wort "Kasse" auftauchen sollte - was es in meinen Fall nicht tut.
Zur Absicherung habe ich noch damalige Mitarbeitende aufgezählt, die bestätigen können, dass ich im Rechnungsamt und nicht in der Kasse eingesetzt war.

Hoffentlich zählt da bei den einzelnen Personen der Datenschutz nicht stärker, als der interkommunale Interessensausgleich.

A oder B

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Die Personalabteilung leitet die Einstellung in 11/5 weiter.
Landrat, Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat (waren beide im Vorstellungsgespräch anwesend) müssen noch zustimmen.
Weiterhin ist ein einwandfreies Führungszeugnis und die gesundheitliche Eignung nötig.

Also vielen Dank für die Tipps, dass ich unter diesen Voraussetzungen auf eine entsprechende Eingruppierung bestehen kann.

Vor zwei Jahren in einem Bewerbungsverfahren beim Rechnungshof gab es "sieben weitere geeignete Ersatzkandidaten, hiervon drei mit gleichguten Ergebnis", sodass man mich nur in E12 mit Stufe 3 einstellen wollte.

Hätte ich damals das Angebot angenommen, würde ich noch 2 Jahre bei aktuell 5.130 € "rumkrebsen", statt wie den jetzt vereinbarten 5.849 €. Darauf lässt sich auf jeden Fall gut mit leben und ggf. irgendwann drauf aufbauen!

MoinMoin

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Vor zwei Jahren in einem Bewerbungsverfahren beim Rechnungshof gab es "sieben weitere geeignete Ersatzkandidaten, hiervon drei mit gleichguten Ergebnis", sodass man mich nur in E12 mit Stufe 3 einstellen wollte.
In dem Fall tatsächlich konnte, nicht wollte.
Denn wenn man einen geeigneten Bewerber für die Stufe 3 hat, dann darf man nicht den genauso geeigneten die Stufe 4+ geben.

A oder B

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Ich weiß ja nicht wie facettenreich deren Bewertungssystem ist, aber dass drei Kandidaten einfach das gleiche Ergebnis haben fand ich damals schon etwas komisch und da der Wechsel von meiner E11 KDO zur E12 TV-H generell schon ein finanzieller Rückschritt war, habe ich das Angebot dann abgelehnt.

Muss der Bewerber tatsächlich auch mit Stufe 3 zufrieden sein oder könnte es auch ein Bewerber sein, der innerhalb des TVöD wechselt und somit seine Stufe 4, 5 oder 6 ohne Verluste mitnimmt - sich aber eben an den üblichen Weg des Tarifvertrages hält?

Inzwischen (am 19.9.) habe ich das Angebot übrigens doch ausgeschlagen und mich für eine Stelle nach E13 TV-H/UKF entschieden.

In der Stellenausschreibung wurde folgendes gefordert:
Sie haben ein abgeschlossenes Studium, bspw. BWL, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Gesundheitswissenschaften oder Wirtschaftsrecht.
Ich bin Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und Dipl.-Gesundheitsbetriebswirt (VWA)

Nun steht im Arbeitsvertrag folgender Passus:
Kann der bzw. die Beschäftigte bei Aufnahme der Tätigkeit den laut Tarifmerkmalen geforderten Abschluss nicht nachweisen, wird er bzw. sie - abweichend von Absatz 1) - in die Entgeltgruppe EG12 TV-UKF bis zur Vorlage des geforderten Abschlusses eingruppiert. Nach Vorlage des geforderten Abschlusses wird der bzw. die Beschäftigte
nach Absatz 1) eingruppiert.

In den Tarifvertrag steht unter:
Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Entgeltgruppe 13 - Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Das heißt, auch wenn ich die in der Ausschreibung geforderte Ausbildung habe, werde ich schlechter bezahlt, weil das "Gesetz" mir einen Riegel vorschiebt?

PS: Sind nur 132 € unterschied
PPS: bis Ende des Jahres sollte ich meinen Master in der Tasche haben. Findet die neue Eingruppierung dann eigentlich Tagegenau statt, rückwirkend zu Beginn des aktuellen Monats oder zu Beginn des nächsten Monats?

MoinMoin

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Wenn du die Voraussetzungen in der Person erfüllst, wirst du automatisch höhergruppiert und in dem Monat auch mit dem höheren Entgelt entlohnt.

A oder B

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Danke für die Einschätzung!