Ich weiß ja nicht wie facettenreich deren Bewertungssystem ist, aber dass drei Kandidaten einfach das gleiche Ergebnis haben fand ich damals schon etwas komisch und da der Wechsel von meiner E11 KDO zur E12 TV-H generell schon ein finanzieller Rückschritt war, habe ich das Angebot dann abgelehnt.
Muss der Bewerber tatsächlich auch mit Stufe 3 zufrieden sein oder könnte es auch ein Bewerber sein, der innerhalb des TVöD wechselt und somit seine Stufe 4, 5 oder 6 ohne Verluste mitnimmt - sich aber eben an den üblichen Weg des Tarifvertrages hält?
Inzwischen (am 19.9.) habe ich das Angebot übrigens doch ausgeschlagen und mich für eine Stelle nach E13 TV-H/UKF entschieden.
In der Stellenausschreibung wurde folgendes gefordert:
Sie haben ein abgeschlossenes Studium, bspw. BWL, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Gesundheitswissenschaften oder Wirtschaftsrecht.
Ich bin Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und Dipl.-Gesundheitsbetriebswirt (VWA)
Nun steht im Arbeitsvertrag folgender Passus:
Kann der bzw. die Beschäftigte bei Aufnahme der Tätigkeit den laut Tarifmerkmalen geforderten Abschluss nicht nachweisen, wird er bzw. sie - abweichend von Absatz 1) - in die Entgeltgruppe EG12 TV-UKF bis zur Vorlage des geforderten Abschlusses eingruppiert. Nach Vorlage des geforderten Abschlusses wird der bzw. die Beschäftigte
nach Absatz 1) eingruppiert.
In den Tarifvertrag steht unter:
Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Entgeltgruppe 13 - Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Das heißt, auch wenn ich die in der Ausschreibung geforderte Ausbildung habe, werde ich schlechter bezahlt, weil das "Gesetz" mir einen Riegel vorschiebt?
PS: Sind nur 132 € unterschied
PPS: bis Ende des Jahres sollte ich meinen Master in der Tasche haben. Findet die neue Eingruppierung dann eigentlich Tagegenau statt, rückwirkend zu Beginn des aktuellen Monats oder zu Beginn des nächsten Monats?