Autor Thema: Vaterschaftsurlaub  (Read 3837 times)


NWB

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #1 am: 12.09.2025 19:46 »
Spannend!
Mal schauen, ob das in die nächste Instanz geht oder nur auf den Einzelfall angewandt wird bzw wie sich das generell weiter entwickelt

Knecht

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #2 am: 12.09.2025 20:19 »
Interessant... Wie lange rückwirkend könnte man das ggf. geltend machen?

Gruenhorn

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #3 am: 12.09.2025 20:45 »
Und weiterhin: wenn man Vaterschaftsurlaub bereits beantragt hatte und dieser schon Anfang des Jahres negativ beschieden wurde, ist der Zug dann aus Sicht des Verwaltungsrechts eh bereits abgefahren?

danbir

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #4 am: 13.09.2025 09:55 »
Vielen Dank für diesen Hinweis/Beitrag! Mein Antrag auf Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt meiner Tochter im letzten Jahr wurde ruhend gestellt. Da werde ich nochmal nachhaken...

Manuel123

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #5 am: 15.09.2025 09:54 »
Ich hatte ja den vorherigen Beitrag eröffnet (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122879.0.html)
Mein Verfahren wurde letztes Jahr aufgrund der Klage ruhend gestellt. Ich werde berichten sobald ich Neuigkeiten vom Gericht erhalte. Es hieß, dass die sich von Amtswegen um das Thema kümmern sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Jetzt läuft also erstmal die Monatsfrist für den Einspruch.

Yasper

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #6 am: 22.09.2025 09:59 »
Ich habe mitte des Jahres normalen Urlaub (15 Werktage) für die Geburt und danach eingereicht.
Ich habe keinen Antrag auf Vaterschaftsurlaub gestellt, da ich dachte, dass das kein Erfolg haben wird.

Wäre es eventuell möglich rückwirkend Vaterschaftsurlaub geltend zu machen?
 

edeserver

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #7 am: 22.09.2025 12:55 »
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_11092025/index.php

Mit diesem Urteil sollte es also möglich sein, Vaterschaftsurlaub gewährt zu bekommen.

Citee

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #8 am: 22.09.2025 13:18 »
Sofern eine rückwirkende Gewährung möglich sein sollte, was gilt als Stichtag?
  • Das Inkrafttreten der Richtlinie am 21. Juni 2019
  • Die Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit Frist zum 2. August 2022

Dem Urteil zufolge "steht Beschäftigten gegenüber privaten Arbeitgebern kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu."
Wie sieht es denn mit Tarifbeschäftigten (des Bundes) aus?

Manuel123

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #9 am: 29.09.2025 15:08 »
Habe eine kurze Rückmeldung zu dem Thema erhalten. Erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig da Revision eingelegt werden kann. Zweitens sei das Urlaub für Verfahren bei Soldaten nicht von Belang da nur der Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts zuständig sei. Dort seien aber ebenfalls Verfahren anhängig. Mir wurde empfohlen die Ruhendstellung fortzuführen.

Ich habe damals (Jahr 2023) explizit Vaterschaftsurlaub nach der EU Richtlinie beantragt und durch alle Instanzen die ablehnenden Bescheide angefochten. Erst nach Geburt habe ich dann normalen EU eingereicht aber mit der Bemerkung, dass ich ja eigentlich Vaterschaftsurlaub beziehen möchte.

Äbbelwoi

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #10 am: 13.10.2025 09:31 »
Hallo miteinander.

Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?

HlMatthäus

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #11 am: 13.10.2025 11:27 »
Hallo miteinander.

Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?

Ich habe meine Personalstelle auf das Urteil angesprochen. Bei uns ist es bekannt und es hieß man muss hier warten bis etwas von weiter oben geregelt wird, da man nicht weiß ob überhaupt rückwirkend der Urlaub beantragt werden kann (würde mich nämlich rückwirkend betreffen). Für die Kollegen die kurz vor Geburt stehen gibt es deshalb laut unserer Personalstelle auch nix neues, da diese erst darauf warten müssen bis das in ein Gesetz gegossen wurde. Also alles wie immer. Abwarten und Tee trinken...

Gruenhorn

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #12 am: 13.10.2025 18:02 »
Wofür gibt es eigentlich eine Grundsatzabteilung..