Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: Maximus in Heute um 19:38Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Karlsruhe ein Partnereinkommen wie in Bayern (fiktiv, über 20.000 EUR, kein ergänzender Familienzuschlag bzw. keine Härtefallregelung) absegnet.

Eine Typisierung ist grds. möglich. Es müssen aber "atypischen Fallkonstellationen", in welchen ein Partnereinkommen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht unterstellt werden kann, Berücksichtigung finden.

Hierüber wird der Bund stolpern. Aus meiner Sicht sind die in § 41 genannten Fallkonstellationen viel zu eng gefasst. Beispielsweise müsste der Punkt Elternzeit auf 3 Jahre ausgedehnt werden (nicht nur 1 Jahr). Jedenfalls kann man für den Zeitraum der Elternzeit (ab Jahr 2) keine 20.000 EUR Jahresgehalt unterstellen (höchstens einen Minijob). 
Was man gegebenenfalls kann oder nicht kann ist doch Niemandem klar. Was bei all den Betrachtungen vergessen wird: Es gibt nicht nur männliche Beamte, sondern gut die Hälfte sind Frauen. Die Erwerbstätigkeit deren Partner nach der Elternzeit sieht ganz anders aus als hier gerne zitiert wird. Und der Gesetzgeber kann sich im Zweifel sicher darauf berufen. Und eine Betrachtung ALLER Partner von Beamten als Vergleichsmaßstab heranziehen wenn es Probleme geben sollte argumentativ. Das Alleinverdiener-Modell wird eigentlich nirgends mehr komplett angenommen und verteidigt, da hat das Verfassungsgericht meiner Meinung nach auch die Spur bewusst gelegt. Die brauchen ja auch nicht Jahre um dann was Hinzunudeln. Den Wink haben viele in der Presse mitbekommen und in der Politik gleich zwei Mal.

Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.

Rheini

Mag sein. Und wenn es denn so kommt das das tasächliche Einkommen des Ehepartners angerechnet werden muss, was ich mir z. B. vorstellen könnte, wird mein Partner Zuhause bleiben.

Da gehe ich mit den Weg mancher Bürgergeldempfänger, nämlich für (Rest)Brotkrummen 40 Std. arbeiten gehen mit dem Stress,wird sich mein Partner dann nicht antuen müssen.

matthew1312

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 20:03Was man gegebenenfalls kann oder nicht kann ist doch Niemandem klar. Was bei all den Betrachtungen vergessen wird: Es gibt nicht nur männliche Beamte, sondern gut die Hälfte sind Frauen. Die Erwerbstätigkeit deren Partner nach der Elternzeit sieht ganz anders aus als hier gerne zitiert wird. Und der Gesetzgeber kann sich im Zweifel sicher darauf berufen. Und eine Betrachtung ALLER Partner von Beamten als Vergleichsmaßstab heranziehen wenn es Probleme geben sollte argumentativ. Das Alleinverdiener-Modell wird eigentlich nirgends mehr komplett angenommen und verteidigt, da hat das Verfassungsgericht meiner Meinung nach auch die Spur bewusst gelegt. Die brauchen ja auch nicht Jahre um dann was Hinzunudeln. Den Wink haben viele in der Presse mitbekommen und in der Politik gleich zwei Mal.

Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.
Knaller. Frauen als Argument, um die Besoldung von Männern (und Frauen) zu drücken.

Ich kann das alles nicht mehr.

GoodBye

Der Bundesjogi wird als guter Katholik noch die Einführung des Zölibats für alle Beamten fordern.

Wie konnte nur keiner diese 2000 Jahre alte und bewährte Lösung sehen?!

Weder Frau noch Mann, keine Kinder, und man kann sich als Beamter ganz der Aufgabe widmen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SchrödingersKatze

Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Zusammenhang aber nicht. Es ist in vielen Branchen dokumentiert, dass ein veränderter Anteil an weiblichen Kräften zu einer anderen Wertung geführt hat bzw führt (Bsp "Programmiererin" war früher ein klassischer Frauenberuf mit niedrigen Gehältern und wurde mit steigendem Männeranteil aufgewertet, s. MINTbereich, andersherum zB der Apotheker, der mit steigendem Frauenanteil abgewertet wurde).

Abgesehen von einigen spezifischen Bereichen wie Führungsrollen im allgemeinen, Bundeswehr, Polizei sind mittlerweile Frauen im allgemeinen die Mehrzahl. Dies wäre dann wieder ein Beispiel für die Abwertung des Statusamts mit steigendem Frauenanteil.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 20:09Mag sein. Und wenn es denn so kommt das das tasächliche Einkommen des Ehepartners angerechnet werden muss, was ich mir z. B. vorstellen könnte, wird mein Partner Zuhause bleiben.

Da gehe ich mit den Weg mancher Bürgergeldempfänger, nämlich für (Rest)Brotkrummen 40 Std. arbeiten gehen mit dem Stress,wird sich mein Partner dann nicht antuen müssen.

Wenn es dann einen Ergänzungszuschlag geben sollte, wenn der Partner nicht arbeitet oder unterhalb der Fiktion verdient, dann hört meine Frau sofort auf zu arbeiten.

AndreasS

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 20:03Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.

Eine Anrechnung von Partnereinkommen findet doch bereits statt. Zwar im Kleinen, aber spürbar. Der FamZuschlag 1 (der nun wohl in der Grundtabelle aufgehen wird) ist doch faktisch eine Anrechnung von Partnereinkommen, denn dieser wird mMn geteilt, wenn ein Partner/Partnerin ebenfalls im ÖD beschäftigt ist und dort FamZuschläge bezahlt werden.

Daher gehe ich laienhaft davon aus, das das Gericht das Partnereinkommen nicht komplett verbieten wird. Meiner Ansicht nach ist es doch für das BVerfG viel einfacher ihren Maßstab des "weit überwiegenden Teils" der Grundbesoldung weiter zu definieren. Laut Internetrecherche sind das wohl mehr als 75%.

Demnach könnten leistungslose Komponenten wie Kinderzuschlag, Partnereinkommen, etc. zusammen max. 24,99 % der Besoldung ausmachen.