Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Besoldungswiderspruch in Heute um 17:41Dankeschön  :)

Um mal wieder auf das fPE zurückzukommen:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/experte-ueber-bundesalimentationsgesetz-oeffentlicher-dienst/

Der Rechtswissenschaftler Professor Christian Koch von Universität Speyer erklärt, was der Paradigmenwechsel beim Alimentationsprinzip bedeutet, wo verfassungsrechtliche Risiken lauern und warum massenhafte Widersprüche kein Automatismus sein müssen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch eine neue Berechnungssystematik ins Spiel gebracht. Was bedeutet das konkret?


Das Gericht hat eine sozialwissenschaftlich unterlegte Median-Äquivalenz-Systematik zur Grundlage gemacht und damit die Abkehr vom bisherigen Orientierungsmodell der Grundsicherung eingeleitet. Dadurch ist ein Familienmodell zunächst als Abstands-Basis in das System hineingerechnet worden, das der Gesetzesentwurf bereitwillig aufgenommen hat. Er sieht hier eine Möglichkeit, die Basis für einen Neuanfang zu finden. Denn eine rückwirkende Berechnung der jahrzehntelang unterlassenen Anpassungen nach dem aktuellen System würde erhebliche finanzielle Konsequenzen haben müssen. Das Äquivalenzeinkommen-Modell bietet einen Ausweg, indem letztlich statt des Alleinverdienermodells das Doppelverdienermodell Grundlage wird.

Das Doppelverdienermodell setzt ein fiktives Partnereinkommen an. Hat dieses Konstrukt Bestand vor Gericht?

Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht angesichts einer entsprechend neu begründeten Besoldungssystematik sagen würde, ja, hier ist das Median-Äquivalenz-Modell zugrunde gelegt worden, der Gesetzgeber führt damit einen Weg weiter, den wir vorgezeichnet haben, und bewegt sich damit innerhalb seines grundsätzlich weiten Gestaltungsermessens. Das Gericht könnte also weniger eindeutig ablehnend reagieren, als es die aktuelle Kritik der Verbände und Gewerkschaften nahelegt.

Sieht der Großteil der Juristen anders. Aber wie immer gilt: drei Juristen, vier Meinungen, keine Berufung an das BVerfG.

Es haben auch viele Juristen gesagt, ein Beschluss des BVerfG wie im September 25 sei unmöglich, es müsse im Bestand weiterentwickelt werden, die aA ist nicht verfassungswidrig.

Tja.

Ich stelle mir eben vor, dass das BVerfG das Partnereinkommen komplett kassiert, weil es evident rechtswidrig ist. Und bislang lag ich mit meinen Einschätzungen nicht falsch.

GoodBye

So sehe ich das auch. Wenn das BVerfG den Gesetzgeber ständig an seinen Mindestvorgaben rumdoktern lässt, kann es sich den Beschluss auch sparen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AndreasS

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:48Und jetzt bestimme noch den Betrag als wären die Anpassungen jeweils zum 01.01. eines Jahres erfolgt und ermittele die jeweilige Differenz.

Also eine Art "Schadensberechnung"