Mal noch ein anderer Gedanke für die ZUKUNFT:
das in diesem Urteil vorgestellte Prüfverfahren ist doch deutlich einfacher handhabbar für den Beamten, der sich im Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung verletzt sieht; es ist alles nicht mehr so individuell zu begründen anhand persönlicher Verhältnisse usw.; es wird noch besser handhabbar werden, sobald Urteile zur Begrenzung von Familienzuschlägen, Partnereinkommen, Abstandsgeboten usw. dazu kommen werden.
Müsste es dann jetzt nicht möglich sein (für die Zukunft), dass jedes Jahr kurz vor Jahresende die entsprechende Beamtengewerkschaft für jede Besoldungsgruppe und jede Familienkonstellation die Verletzung der Prüfparameter ermittelt und veröffentlicht und dann überall dort, wo mindestens ein Prüfparameter verletzt ist, die Beamten zu einem Widerspruch auffordert (im großen Stil), dann pro betroffener Familienkonstellation und Besoldungsgruppe ein Musterverfahren auf den Klageweg schickt (und unterstützt), um die Sache zu klären. Dann hätte der Gesetzgeber die Gelegenheit, die Verletzung entweder hinreichend zu begründen oder er scheitert und die entsprechende Regelung ist verfassungswidrig und muss korrigiert werden.
Auf die Art entfällt doch für die Gewerkschaft die Ausrede, dass man nicht für x Beamte den Klageweg unterstützen kann, weil es ja nur eine begrenzte Anzahl von Konstellationen und Besoldungsgruppen gibt und möglicherweise in Zukunft ja nur wenige Verletzungen.
Wenn die Gewerkschaft so vorgehen würde und es im großen Stil Widersprüche gäbe, würden die Dienstherren es zügig sein lassen, problematische Tabellenzellen zu produzieren, könnte ich mir vorstellen.
Oder sehe ich das komplett falsch?