@Bebolus:
Das Land Berlin geht aktuell von 100.000 bis 120.000 offenen Widersprüchen aus und nach ersten vorsichtigen Berechnungen von bis zu 600 Mio EUR aus, wobei konkretere Zahlen vermutlich erst im Januar oder Februar 2026 vorliegen sollten. Dabei kann es jedoch weniger Widerspruchsführer als die genannten Widersprüche geben, da jeder Widerspruch pro Haushaltsjahr und nicht pro Widerspruchsführer gilt. Es kann auch sein, dass die 600 Mio EUR nicht ausreichen werden.
Dabei geht das Land Berlin davon aus, dass etwas jeder vierte Widerspruch den Bereich der Versorgung betrifft. Ausgehend davon, dass etwa 1/3 der Berliner Beamten in Teilzeit beschäftigt sind und die Widerspruchsführer auf Voll- und Teilzeitkräfte verteilt sind, kann davon ausgegangen werden, dass ebenfalls jeder vierte Widerspruch von einer Teilzeitkraft gestellt wurde.
Wenn man also von durchschnittlich 5.000 EUR brutto / Widerspruch für Berlin ausgeht, für einen Beamten in BW von einer ähnlich hohen Nachzahlung ausgeht, dann dürfte bei einem 4 K Beamten in Vollzeit eher mehr als weniger pro Jahr zu erwarten sein. Für BW kommt noch dazu, dass das Medianeinkommen in BW höher ist als in Berlin. Swen hat in seinem Beitrag in der ZBR für BW für den kleinsten 4 K Beamten oben links in der Tabelle einen indiziellen Fehlbetrag noch nach altem Recht in Höhe von 923 EUR festgestellt. Das dürfte durch den Rechtsprechungswandel, der das Medianeinkommen statt der 115 % Grundsicherung in den Blick nimmt, nicht weniger geworden sein.
Am Ende kommt es jedoch darauf an, wie der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum in ein Gesetz gießen wird, und ob dann die Rechtsstreitigkeiten in die nächste Runde gehen. Daher ist eine konkrete Zahl aufgrund der Komplexität der ganzen Sache zur Zeit faktisch unmöglich. Soviel ist jedenfalls sicher: Dieses Urteil bereitet landauf, landab allen Finanzministern enorme Kopfschmerzen.
Derzeit will sich das Land Berlin mit anderen Ländern abstimmen und wird vermutlich schon im Jahre 2026 ein neues Gesetz erlassen. Wenn man davon ausgeht, dass auch alle andern 16 Besoldungsgesetzgeber sich daran orientieren werden, werden wir uns sicher auch über etwas konkretere Auswirkungen des Urteils unterhalten können.
Auf jeden Fall ist es soviel, dass sich auch in diesem Jahr lohnen wird, einen Widerspruch gegen seine Besoldung einzulegen.