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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.12.2025 17:40 ---1.) Meiner Meinung nach würde es daher helfen, wenn man mathematisch beweisen könnte, dass A14 und A15 bereits 1996 deutlich von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt war, mithin davon auszugehen war, dass beide bereits 1996 keine Alimentation mehr hatten, die dem entspricht, was der Senat in Randnummer 60 ausgeführt hat. Hier kommt zusätzlich zu den Zahlen, die sich in den Teilnehmerunterlagen vom Thüringer Beamtenbund finden, erschwerend hinzu, dass es Anfang der 90er Jahre sozial gestaffelte Erhöhungen und Einmalzahlungen gab, die aus heutiger Sicht als vermutlich verfassungswidrig betrachtet werden müssen. (Das NRW Urteil hatte ich schon mal verlinkt) So wäre es sicherlich hilfreich, den Fehlbetrag zu einer amtsangemessen Besoldung im Fixpunkt 1996 möglichst exakt mathematisch herzuleiten und zunächst in Prozent und daraus folgend in Form eines geänderten Index darzustellen. Je kleiner der Index ausfällt, umso eher und stärker sind die Prüfparameter heute gerissen.
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Exakt das hatte ich vor drei Tagen getan, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg434213.html#msg434213.
Und wie gesagt, den Nominallohnindex in seiner heutigen Definition gab es früher anscheinend noch nicht (nach meiner Recherche wurde er übrigens nicht wie von dir behauptet 1996, sondern erst 2007 eingeführt, aber das nur am Rande). Es gab jedoch beispielsweise bereits den "Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste", der unter anderem im Erbbaurecht die "Veränderung der allgemeinen Lebensverhältnisse" abbildet (laut BGH-Rechtsprechung).
Im Vergleich zu diesem Lohnindex hat die A15-Besoldung zwischen 1970 und 1996 einen "Rückstand" von rund zwanzig Prozentpunkten erlitten.
Mit anderen Worten: Die A15-Besoldung hätte 1996 fast 25% (!) höher sein müssen, um wieder ungefähr im gleichen Verhältnis zum Durchschnittslohn-Index wie 1970 zu stehen.
Böswilliger Dienstherr:
--- Zitat von: Grandia am 14.12.2025 17:29 ---
--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 14.12.2025 16:10 ---
--- Zitat von: Grandia am 14.12.2025 13:25 ---Selbst in A7/1 sind alle FamZ zusammen "nur" 25% des Gesamten Bruttos. Das ist m.E. nicht exorbitant. Und ich glaube genau darum wird es gehen bei der Ausgestaltung und Berechnung der Grundbesoldung.
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Es sind stellenweise 33 % wie rechnest du? Aber gut. Spekuliert wurde hier schon viel darüber wieviel die FamZ sein dürfen. Aber 25% +X halte ich für Zuviel wenn das BVerfG schon früher verlautbart hat die ersten beiden Kinder müssen „im wesentlichen“ aus dem Grundgehalt gestemmt werden und weiterhin das LEISTUNGSPRINZIP gilt
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Ich hab in den LBV BW FamZ für den aktiven Dienst für 2025 geschaut und mir das ausgerechnet. Summe der FamZ/Gesamtbrutto = Anteil.
"Im Wesentlichen" bedeutet denn was genau?
Es ist alles Sache vom Ausgangspunkt. Ich nehme mal den schlechtesten: Bei der Faktorisierung der Familie steht der Beamte zu 1,0 Anteilen gegenüber den 0,5+0,5+0,3=1,3 Anteilen der restlichen Familie, also weniger als 44% der Gesamtalimentation gegenüber. Von den restlichen 56% übernimmt die Grundbesoldung nach meiner Rechnung weitere 31% der Alimentation der Familie. Im Gegensatz zu seiner Wertigkeit bei der Berechnung der Prekariatsschweelle ist das ein sehr großer Anteil.
Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich hätte auch gerne eine hohe Grundbesoldung und pro Stufe je 1,2% Wachstum und je Amt nochmal 4%. Ich sehe aber Lücken, die ausgenutzt werden können. Und diese sehe ich allerdings, weil ich kein Jurist bin, sondern nur Lehrer. Wahrscheinlich ist alles viel enger gefasst.
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Ich überprüfe jetzt nicht nochmal. Bin am Handy. Aber ja. So ungefähr stellt sich das 2025 dar. Die Frage was sich hinter „im wesentlichen“verbirgt kann keine 44% in der gesamtschau sein, sofern man bei 4K und Leistungsprinzip als Alleinverdiener dasteht. Aber das ist nur mein kleiner Gedanke dazu. Ich betrachte die 4K mindestalimentation aber auch als abstrakte rechengrösse, deren Begründung nach der Erstellung selbiger entfällt. Bin damit auf weiter Flur allein weil mir entweder keiner folgen mag oder es nachvollziehen kann. Ich tue das deshalb, weil Karlsruhe von Berechnungsgrösse spricht und ich das so auch interpretiere.
Maximus:
--- Zitat von: BalBund am 14.12.2025 17:55 ---Nachdem hier ja viele zu allem eine Meinung haben, mal meine 2 Cent, was ich persönlich an diesem schönen 3. Advent erwarte für die Zukunft:
- Bezogen auf die Jahre bis de dato: Ein Nachzahlungsgesetz, welches die 4K-Familie als Grundsatz nimmt, nicht, weil der Gesetzgeber davon überzeugt wäre, sondern alleine, weil das Urteil keinen anderen Spielraum für den Bund zulässt.
- Bezogen auf das kommende Besoldungsgesetz: Die Abkehr vom Modell und die Einführung nach (aktuell) bayerischem Vorbild mit Ergänzung. Also 20.000 werden fiktiv angerechnet um die "Angemessenheit" zu berechnen, die neue Lebenswirklichkeit wird den Daten des statistischen Bundesamtes festgeschrieben. Für Singles mit Kindern wird es eine Ergänzungsberechnung geben, welche die fehlenden 20.000 bei gleichzeitig ersparten Aufwendungen für eine angemessene Wohnung in Relation stellt um zumindest außerhalb der Metropolen nicht mehr zahlen zu müssen, das ist dann auch der Kernunterschied zu Bayern.
Der Bund wird bei alle dem keinen Alleingang machen, sondern sich eng mit den Bundesländern abstimmen um keine weiteren Indizes zu produzieren, die ihm um die Ohren fliegen.
Hinsichtlich der "neuen Realität der Mitverdiener" wird man den kompletten Klageweg aussitzen, was erfahrungsgemäß zwei Legislaturen dauern wird.
Ich rate weiterhin dazu, die hier angestellten Rechnungen mit mehr als einer Prise Salz zu betrachten, ebenso die weiteren Spekulationen einiger neuerer Forenteilnehmer. Das Interesse ist zwar Rege, aber die Berechnung erfolgt letztlich andernorts und mit anderen politischen Vorgaben und diese sind, soviel sei verraten, kaum deckungsgleich mit den hier verfolgten Denkansätzen.
Wie sagte ein Forist hier so treffend: Das Urteil hat, mangels hinreichender Präzisierung an einigen Stellen, dem Dienstherren ungeahnte Spielräume abseits des monetären Gestaltungsfelds eröffnet und wir dürfen sicher sein, dass diese nicht ungenutzt bleiben werden.
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Vielen Dank für deine Einschätzung BalBund. Die gleiche Vermutung /Befürchtung hatte ich auch. Was ich beim Modell Bayern besonders problematisch finde ... auch in den Fällen, wo tatsächlich kein Partnereinkommen vorliegt (z.B. dreijährige Elternzeit wird ausgereizt), trotzdem 20.000 € angerechnet werden. Die Länder und der Bund werden jedenfalls das fiktive Partnereinkommen nicht kampflos aufgeben.
Ich bin auch gespannt, wie NRW reagieren wird. Aktuell ist das Bundesland für Beamte mit Kindern der absolute Spitzenreiter. Wenn NRW die hohen Familienzuschläge beibehält, wird es seine Spitzenposition für Beamte mit Kindern verteidigen können.
PolareuD:
--- Zitat von: BalBund am 14.12.2025 17:55 ---- Bezogen auf das kommende Besoldungsgesetz: Die Abkehr vom Modell und die Einführung nach (aktuell) bayerischem Vorbild mit Ergänzung. Also 20.000 werden fiktiv angerechnet um die "Angemessenheit" zu berechnen, die neue Lebenswirklichkeit wird den Daten des statistischen Bundesamtes festgeschrieben. Für Singles mit Kindern wird es eine Ergänzungsberechnung geben, welche die fehlenden 20.000 bei gleichzeitig ersparten Aufwendungen für eine angemessene Wohnung in Relation stellt um zumindest außerhalb der Metropolen nicht mehr zahlen zu müssen, das ist dann auch der Kernunterschied zu Bayern.
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Im Endeffekt würde das bedeuten, dass die Grundbesoldung nur im Rahmen der Übernahme der TV-Ergebnisse steigen würde, wie bisher auch, und nicht einen Cent mehr.
Die Nachzahlungen erfolgen ggf. separat über ein Reparaturgesetz für den betreffenden Personenkreis. Und für die Zukunft gilt der Mehrverdienerhaushalt.
Hugo:
--- Zitat von: BalBund am 14.12.2025 17:55 ---Nachdem hier ja viele zu allem eine Meinung haben, mal meine 2 Cent, was ich persönlich an diesem schönen 3. Advent erwarte für die Zukunft:
- Bezogen auf die Jahre bis de dato: Ein Nachzahlungsgesetz, welches die 4K-Familie als Grundsatz nimmt, nicht, weil der Gesetzgeber davon überzeugt wäre, sondern alleine, weil das Urteil keinen anderen Spielraum für den Bund zulässt.
- Bezogen auf das kommende Besoldungsgesetz: Die Abkehr vom Modell und die Einführung nach (aktuell) bayerischem Vorbild mit Ergänzung. Also 20.000 werden fiktiv angerechnet um die "Angemessenheit" zu berechnen, die neue Lebenswirklichkeit wird den Daten des statistischen Bundesamtes festgeschrieben. Für Singles mit Kindern wird es eine Ergänzungsberechnung geben, welche die fehlenden 20.000 bei gleichzeitig ersparten Aufwendungen für eine angemessene Wohnung in Relation stellt um zumindest außerhalb der Metropolen nicht mehr zahlen zu müssen, das ist dann auch der Kernunterschied zu Bayern.
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Also schön die Nachzahlung als Rückstellung für den Klageweg nutzen. Spätestens ab dem dritten Kind ist es m.M.n. nicht oder nur schwer möglich als Partner 20.000 € (netto? brutto?) zu verdienen (Haushalt, Hobbys, Elternabende, Hausaufgabenbetreuung, etc.). Ich zumindest kenne niemanden aus meinem Umfeld der mit drei oder mehr Kindern als "Nebenverdiener" mehr als einen Minijob leisten kann und auch dann ist der Alltag mit Kindern stressig genug. Ohnehin ist es mit Schichtdienst des Hauptverdiners schwierig einen passenden 20k Job als Partner/in auszuüben.
Also... je nachdem wie sich der DH entscheidet zu reagieren/agieren/interpretieren: Immer schön Widerspruch einlegen ;)
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