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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

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AltStrG:

--- Zitat von: Maximus am 14.12.2025 23:01 ---
--- Zitat von: GoodBye am 14.12.2025 21:51 ---Wo will man das denn systematisch einbauen, nochmal.

Die Mindestbesoldung kennt als Bezugsgröße die 4K-Familie. Das MÄE ist aber ein Haushaltseinkommen, wo will man denn da ein Partnereinkommen berücksichtigen.

Man kann ja nun schwerlich dem Beamten ein Partnereinkommen abziehen und das dann im Relation zum MÄE setzen, dem es vollkommen egal ist, wie das Geld in den Haushalt kommt.

Der Fortschreibungsprüfung ist dies ebenfalls fremd.

Wenn man irgendwie ein Partnereinkommen einführt, müsste die Besoldung hiernach trotzdem den Prüfkriterien standhalten.

--- End quote ---

Die Dienstherren werden über die Bezugsgröße gehen. Jetzt und für die Vergangenheit gilt dit 4K-Alleinverdienerfamilie...der Drops ist gelutscht. In Zukunft werden die Dienstherren es über die 4K-Mehrverdienerfamilie versuchen (auch wenn dieser Versuch letztendlich scheitern wird). Das fiktive Parntereinkommen wird als "Zombie" einige Jahre weiterleben. Bis Karslruhe diesem "Untoten" endgütig den Kopf abschlägt, werden weitere Jahre vergehen und solange können die Dienstherren enorme Kosten einsparen.

--- End quote ---

Kurz und knapp: Nein.

Maximus:

--- Zitat von: AltStrG am 14.12.2025 23:36 ---
--- Zitat von: Maximus am 14.12.2025 23:01 ---
--- Zitat von: GoodBye am 14.12.2025 21:51 ---Wo will man das denn systematisch einbauen, nochmal.

Die Mindestbesoldung kennt als Bezugsgröße die 4K-Familie. Das MÄE ist aber ein Haushaltseinkommen, wo will man denn da ein Partnereinkommen berücksichtigen.

Man kann ja nun schwerlich dem Beamten ein Partnereinkommen abziehen und das dann im Relation zum MÄE setzen, dem es vollkommen egal ist, wie das Geld in den Haushalt kommt.

Der Fortschreibungsprüfung ist dies ebenfalls fremd.

Wenn man irgendwie ein Partnereinkommen einführt, müsste die Besoldung hiernach trotzdem den Prüfkriterien standhalten.

--- End quote ---

Die Dienstherren werden über die Bezugsgröße gehen. Jetzt und für die Vergangenheit gilt dit 4K-Alleinverdienerfamilie...der Drops ist gelutscht. In Zukunft werden die Dienstherren es über die 4K-Mehrverdienerfamilie versuchen (auch wenn dieser Versuch letztendlich scheitern wird). Das fiktive Parntereinkommen wird als "Zombie" einige Jahre weiterleben. Bis Karslruhe diesem "Untoten" endgütig den Kopf abschlägt, werden weitere Jahre vergehen und solange können die Dienstherren enorme Kosten einsparen.

--- End quote ---

Kurz und knapp: Nein.

--- End quote ---

Ich hoffe, dass du recht behälts. Bleibe hier aber pessimistisch. Aus meiner Sicht unterschätzt du die Ruchlosigkeit der 17 Besoldungsgesetzgeber.

Böswilliger Dienstherr:
Die sind derart ruchlos, dass mein Nickname so heißt wie er heißt.

Ozymandias:
Ich bin da weniger optimistisch. Ich sehe keinen Weg, wie man das Jahr 1996 für die Fortschreibungsprüfung leicht losbekommt. Man hat halt wie in der Begründung gesehen, ein Jahr genommen, mit etwas Abstand zur Wende.
Das BVerfG hat da nicht unendlich rumgerechnet, um ein gewisses Jahr zu finden, um alle Beamten glücklich zu machen.

1996 wird so lange gelten, bis der nächste Senat eine neue Rechtsprechung erfindet.  ;)

HansGeorg:
Kurze Verständnisfrage. Ich habe Widersprüche offen seit 2020 und seit 2022 auch eine Klage, welche derzeit ruht. Kann ich jetzt diese Argumentation der Fortschreibung der Besoldungsentwicklung mit rein bringen (natürlich Begründen, Begründen, Begründen) und das ganze dann "hoch" eskalieren? Denn ich gehe definitiv davon aus, dass ich so oder so die Klage weiteführen muss, da ein Reparaturgesetz meine "Ansprüche" nicht befriedigen wird.

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