Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

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Rentenonkel:

--- Zitat von: Finanzer am 16.12.2025 14:35 ---
Das hatte der DH in BW (neben der Streichung der unteren Besoldungsränge) für die Zukunft eingeführt.
Kann er das für die Vergangenheit ändern? Insbesondere für die Streitbefangenen Jahren? Mir fehlt da die Erfahrung mit den Reparaturgesetzen...

--- End quote ---

Der Besoldungsgesetzgeber wird dem 4 K Beamten in A7 in der kleinsten Erfahrungsstufe genau den Betrag nachzahlen. Im Rahmen des Reparaturgesetzes hat er jedoch weiterhin einen weiten Spielraum, so dass die Frage des "wie" entscheidend sein dürfte.

Dabei wird spannend, um wieviel die Grundbesoldung und die Familienzuschläge im Detail angehoben werden und ob und wie die Erfahrungsstufen reformiert werden.

Am Ende wird der Gesetzgeber Gründe suchen und finden, warum der kinderlose, der einsame, der erfahrenere oder der ranghöhere Beamte eben weniger nachgezahlt bekommen muss wie der head of the allimentations-household (schönes Wortspiel)

PolareuD:

--- Zitat von: Zwillingsopa am 16.12.2025 15:37 ---Könnte der DH Bund  nicht rückwirkend sowohl Beihilfebemessungssätze erhöhen, als auch die dann (retrospektiv) in den letzten fünf Jahren (tatsächlich) zu viel gezahlten Beiträge anteilig erstatten?

Eine solche Beitragserstattung würde in Summe wohl erheblich geringer ausfallen, als viele annehmen werden, weil ein sehr großer Anteil der (potentiellen) Beihilfeansprüche von Kindern und Ehepartnern tatsächlich  aufgrund des Überschreitens der beihilferechtlichen Einkommensgrenze durch Familienangehörige sowie Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. kostenloser Mitversicherung als Familienangehörige in der GKV gar nicht zum Tragen kommt und für den betr. Personenkreis demgemäß auch keine Beiträge zur PKV entrichtet worden sind.

--- End quote ---

Halte ich für ausgeschlossen, da der Verwaltungsaufwand zu erheblich wäre. Rückwirkend für ca. 5 Jahre die PKV Beiträge ermitteln und zusätzlich die Erstattung der angefallenen Behandlungskosten.

DrStrange:

--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 16.12.2025 12:45 ---
Meinetwegen kann das Dritte Kind auch 2000 € bekommen und draußen können die Leute sich die Mäuler zerreissen, ist mir herrlich egal, was aber nicht geht, ist die Beträge von Kind 1 zu Kind 2 stetig zu erhöhen und beim Dritten zuzulegen als gäbs kein morgen. Besser wäre es, wenn jedes Kind gleichwertig behandelt wird und die "Mehrbedarfe" (um den Sozialsprech ein letztes mal zu bemühen) direkt in das Grundgehalt zu integrieren. Damit wäre dann auch die "Alte" Realität wieder hergestellt, dass jemand ohne Kinder mehr Geld zur Verfügung hat als jemand mit zweien. Wenn man denn besonders Fruchtbar ist soll man natürlich den Ausgleich im Bedarf erhalten. Das ist auch keine Frage der Gerechtigkeit zwischen Singles und Vielkinder-Familien, sondern der Bedarfe. Es darf nur nicht sein, dass der eine aufgrund des anderen zurückstecken Muss. Was aber der Fall ist, wenn das Grundgehalt aufgrund Exorbitanter Familienzuschläge auf niedrigem, verfassungswidrigen Stand gedeckelt wird.

--- End quote ---

Ja genau. Diesen Gedanken hatte ich hier auch schon irgendwo mal angerissen.
K1 und K2 sollen überwiegend aus den familienneutralen Bestandteilen des Grundgehaltes abgegolten werden. Wenn man jetzt sagt, K3 ist 900 wert und K1 und K2 jeweils 153 dann verstehe ich das so, dass man 900 minus 153 rechnen muss. Dann wäre in einem Grundgehalt der famneutrale Anteil 747 Euro für K1!?
Dann bleiben von 3000 Grundgehalt nur noch mehr als 2/3 für Leistung und Amt.

Man hatte mich bezüglich meines Gedankenganges hier bereits gerügt, ich würde das falsch verstehen. Höre mir aber gerne nochmals die "richtige" Rechnung an.

Ryan:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 16.12.2025 11:50 ---
--- Zitat von: Finanzer am 16.12.2025 10:14 ---a) Er kann den Beihilfesatz für den Beamten und die Familie erhöhen (Hier aber Gegensatz Fürsorge / Alimentation).
b) Er kann das Grundgehalt erhöhen.
c) Er kann die Familienzuschläge erhöhen.

Das sind die Stellschrauben, die der DH hat, oder übersehe ich da was? Natürlich wird er a) und c) bis zum Maximum aufdrehen um das Grundgehalt möglichst wenig anzufassen.

--- End quote ---

d) Er kann möglicherweise die Besoldung regional differenzieren, also (auch) in Abhängigkeit des Wohn- oder Dienstortes modellieren.
e) Er kann eventuell die Familienzuschläge "abschmelzen", also in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe gestalten.

[Und nochmals: Don't shoot the messenger! :)]

--- End quote ---
Abschmelzung ist für den Gesetzgeber natürlich attraktiv, das BVerfG hat davor aber im Grunde auch einen Riegel geschoben.
In dem hier schon zuvor verlinkten Artikel https://verfassungsblog.de/berliner-beamte-bverfg-besoldung/ wird das zutreffend beschrieben und auf die entsprechenden Vorlagen der VG verwiesen. Eine Abschmelzung mit steigender Besoldungsgruppe deutet stets darauf hin, dass in den unteren Gruppen ein unzureichendes Grundgehalt kompensiert werden soll. Abschmelzende FZ bzw. solche, die die Funktion haben, die Mindestbesoldung zu erfüllen, ähneln strukturell dem Grundgehalt und wären in die Abstandsberechnungen einzubeziehen.

Wenn sich der Staub rund um das Mehrverdienermodell und das Partnereinkommen gelegt hat, wird es auf sehr hohe, in allen Besoldungsgruppen gleiche Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder hinauslaufen, für die Zukunft ggf. im Zusammenspiel mit Behilfeerhöhungen.

Böswilliger Dienstherr:

--- Zitat von: DrStrange am 16.12.2025 16:31 ---
--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 16.12.2025 12:45 ---
Meinetwegen kann das Dritte Kind auch 2000 € bekommen und draußen können die Leute sich die Mäuler zerreissen, ist mir herrlich egal, was aber nicht geht, ist die Beträge von Kind 1 zu Kind 2 stetig zu erhöhen und beim Dritten zuzulegen als gäbs kein morgen. Besser wäre es, wenn jedes Kind gleichwertig behandelt wird und die "Mehrbedarfe" (um den Sozialsprech ein letztes mal zu bemühen) direkt in das Grundgehalt zu integrieren. Damit wäre dann auch die "Alte" Realität wieder hergestellt, dass jemand ohne Kinder mehr Geld zur Verfügung hat als jemand mit zweien. Wenn man denn besonders Fruchtbar ist soll man natürlich den Ausgleich im Bedarf erhalten. Das ist auch keine Frage der Gerechtigkeit zwischen Singles und Vielkinder-Familien, sondern der Bedarfe. Es darf nur nicht sein, dass der eine aufgrund des anderen zurückstecken Muss. Was aber der Fall ist, wenn das Grundgehalt aufgrund Exorbitanter Familienzuschläge auf niedrigem, verfassungswidrigen Stand gedeckelt wird.

--- End quote ---

Ja genau. Diesen Gedanken hatte ich hier auch schon irgendwo mal angerissen.
K1 und K2 sollen überwiegend aus den familienneutralen Bestandteilen des Grundgehaltes abgegolten werden. Wenn man jetzt sagt, K3 ist 900 wert und K1 und K2 jeweils 153 dann verstehe ich das so, dass man 900 minus 153 rechnen muss. Dann wäre in einem Grundgehalt der famneutrale Anteil 747 Euro für K1!?
Dann bleiben von 3000 Grundgehalt nur noch mehr als 2/3 für Leistung und Amt.

Man hatte mich bezüglich meines Gedankenganges hier bereits gerügt, ich würde das falsch verstehen. Höre mir aber gerne nochmals die "richtige" Rechnung an.

--- End quote ---

Es gibt dazu noch gar keine "richtige" Rechnung weil hier
a) alle dahingehend spekulieren und sich natürlich die Nachzahlbeträge errechnen wollen was
b) aber nicht funktioniert, weil man es sich ja sowieso erst vom Dienstherren vorrechnen lassen muss um es dann
c) zu beanstanden (im WS und Klage Verfahren) und im Anschluss dann
d) eventuell das zu bekommen (mit Abstrichen) was man sich vorgestellt hat, nur um dann
e) darauf Steuern im persönlich höchsten Grenzsteuersatz abdrücken zu müssen und dafür
f) nicht kompensiert zu werden

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